Hallo Kollegen,
ich hab da mal eine Frage an die Kollgen aus dem Bereich Gefahrgut. Es betrifft die Änderungen im ADR 2013.
1. Ist es so, das die Fahrzeuge/ der Entladevorgang von Fahrzeugen die Gefahrgüter anliefern zukünftig per Checkliste als Dokumentation kontrolliert werden müssen ?
2. Sind die Liefermengen der Gefahrgüter im Jahresbericht aufzuführen ?
Für ein kurze Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Ossis