Löschwasserrückhaltung erforderlich?

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  • Hallo,

    ich beschäftige mich gerade mit der Frage ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich ist oder nicht. Bundesland - Sachsen, BMA vorhanden.

    Wir haben ein Lager (eigener Brandabschnitt) wo alle unsere Gefahrstoffe in Fässern, Kanistern oder IBC gelagert werden.
    Bestand ist derzeit:
    WGK 1: ca. 22t
    WGK 2: ca. 13t
    WGK 3: ca. 0,03t

    Auf WGK 1 ergibt sich ca. 151t WGK 1.

    Im Punkt 4.1 - Grundanforderungen der LöRüRL wird gesagt, dass eine Löschwasserrückhaltung bis 200t von Stoffen WGK 1 nicht erforderlich ist, wenn die übrigen Anforderungen der LöRüRL eingehalten werden.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. - Beziehen sich die 200t auf die Gesamtmenge nach Abschnitt 2.1 errechneten WGK 1 oder nur reine WGK 1 Stoffe?
    2. - Was sind die "übrigen Anforderungen der LöRüRL" ?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

    NewWave

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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