Brandschutzbeauftragter?

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  • Hallo zusammen, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zu Bestellung eines BSB? Bundesland Hessen, Sonderbau, Einrichtung mit versch. Standorten wie: KiTa, Seniorenheim, WfbM? Es gibt von Seiten der Führungskräfte kontroverse Diskussionen. Von Seiten der Bauaufsicht gibt es keine klare Regelung.

    Freue mich auf Antworten

    PS: Baunatal war eine sehr interessante Veranstaltung. Ich werde versuchen zur Wartburg zu kommen!

    Gruß Jürgen

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  • Hallo,

    Sonderbau im Sinne von einem Industriebau ab 5000qm, bei der Verkausstätte ab 2000qm usw..
    Für Seniorenheime etc. wird es unterschiedlich gehandhabt, in RLP ist z.B. der Brandschutzbeauftragte
    in solchen Einrichtungen vorgesehen (siehe Forensuche, entsprechendes Schreiben wurde von mir hier schon
    verlinkt).

    Allgemeine Infos siehe auch hier: http://www.vfdb.de/download/Notwendigkeit12.pdf

    Unabhängig davon, ergibt sich die Forderung vom BSB oftmals auch aus dem BSK.
    Nach aktueller vfdb 12/09-01 ist die Frage der Notwendigkeit vom BSB (Abseits vom Sonderbau etc.),
    im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Details siehe dazu in der vfdb-
    Richtlinie.

    Weitere Infos siehe auch diesen Thread: [Erledigt] Anzahl. Brandschutzbeauftragte ?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010