2006 niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

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    • Offizieller Beitrag

    2006 niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
    Berufsgenossenschaften: Dauerlärm kann das Gehör schädigen

    (24.01.2006)

    Für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelten ab 2006 europaweit niedrigere Grenzwerte. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin. Am 15. Februar endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie. Nach deren Vorgaben müssen Arbeitgeber bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A) (bislang 85 Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) (bislang 90 Dezibel(A)) verpflichtend zu tragen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die Berufsgenossenschaften bereits jetzt die Unternehmen bei Maßnahmen, die der Einhaltung der neuen Werte dienen und den Lärmschutz am Arbeitsplatz verbessern können.

    Denn Lärm hat für die betriebliche Prävention eine große Bedeutung: "Dauerlärm ab 85 Dezibel erhöht nach derzeitigem Stand der Wissenschaft deutlich das Risiko, das Gehör zu schädigen", erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. HVBG-Hauptgeschäftsführer EU-Schätzungen zufolge sind europaweit etwa 60 Millionen Arbeitnehmer während einem Viertel ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit gehört in der Europäischen Union zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. "Die gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen von Lärm sind dementsprechend auch in Deutschland erheblich", so Eichendorf. Im Jahr 2004 waren 40 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten hierzulande - über 6.000 Fälle - durch Lärm verursacht. Im selben Jahr wandten die Berufsgenossenschaften rund 162 Millionen Euro für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter Berufskrankheiten auf.

    "Eine Reduktion um 5 Dezibel mag vor diesem Hintergrund wenig erscheinen", sagt Dr. Martin Liedtke vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin. "Bedenkt man aber, dass eine Verminderung um 3 Dezibel bereits eine Halbierung der Schallenergie bedeutet, dann sind 5 Dezibel sehr viel."

    Die Richtlinie bringe noch eine weitere Neuerung, so Liedtke: "Der Arbeitgeber muss nun sicher stellen, dass der Grenzwert für die Lärmbelastung auch mit Gehörschutz nicht überschritten wird." Beispielsweise in der Musik- und Unterhaltungsbranche ist diese Anforderung jedoch nicht leicht zu erfüllen. Die Europäische Union hat daher den Mitgliedsstaaten für diesen Sektor eine Übergangszeit bis 2008 eingeräumt.

    Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen die Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der betrieblichen Prävention. Handlungsanleitungen für den richtigen Umgang mit Lärm im Betrieb stellen sie kostenlos im Internet unter http://www.bgm-s.de/fachausschuss/SG_Betriebslaerm.php zur Verfügung. Weiterführende Informationen zum Thema Gehörschutz finden sich unter https://sifaboard.de/www.hvbg.de/psa. Allgemeine Informationen zum Thema Lärm: http://www.hvbg.de.

    Ansprechpartnerin:
    Dr. Dagmar Schittly
    Pressesprecherin
    Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
    Telefon: 030 2887-6362
    E-Mail: dagmar.schittly@hvbg.de

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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  • http://www.bgm-s.de/downloads/004_MFS_A2004-08_Laerm-2HA.pdf


    Informationsblatt incl. Handlungsanleitung, Begriffserläuterung
    finde ich besondes gut

    hier heißt es auf Seite 3 "- Information/Unterweisung:
    Nach § 9 BGV B3 in Verbindung mit § 7 BGV B3 (Absatz 3 und 4: Dokumentation und Aufbewahrung mindestens 30 Jahre)
    und § 2 (1) BGV B3 ist auch bisher unter 85 dB(A) Information/ Unterweisung erforderlich"

    Gruß
    gladis:-)

    3 Mal editiert, zuletzt von gladis (26. Januar 2006 um 11:57)

  • Übergangsfrist der europäischen Lärmschutzrichtlinie läuft ab
    (mg, 02/2006)
    Mit dem Ablauf der Fristen für die nationale Umsetzung der
    europäischen Lärmschutzrichtlinie gelten ab 15.02.2006 für die
    Lärmbelastung am Arbeitsplatz ab 2006 europaweit niedrigere Grenzwerte.
    Danach müssen Arbeitgeber z.B. bereits ab einer durchschnittlichen
    Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) statt wie bisher 85 dB(A) (gemittelt über eine Schicht) Gehörschutz zur Verfügung stellen.
    Musste bisher ab 90 dB(A) dieser Gehörschutz zwingend getragen
    werden, so erfolgt auch hier eine Absenkung um 5 dB auf 85 dB(A). Allerdings ist der Gehörschutz die nachrangige persönliche Schutzmaßnahme.
    Vorher ist zu klären, ob bauliche, technische oder organisatorische Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
    Für Arbeitgeber des öffentlichen Bereiches ist die Richtlinie ab 15.02.2006 bindend anzuwenden, alle anderen Unternehmen können sich darauf einstellen,
    dass mit der Physikalienverordnung, die dann auch die Thematik Schwingungen, elektromagnetische Felder und optische Strahlung behandeln wird, die Umsetzung der europäischen Lärmschutzrichtlinie kommen wird.

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