Ausbildung BSB, Inhalte

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  • Hallo,

    werde demnächst noch die BSB Ausbildung durchführen. Da es zwar schön ist, wieder mal einen Abschluß zu haben, in diesem Falle die Verpflichtung für eine ordentliche Tätigkeit im Nachhinein aber gegeben sein sollte ( sehr blöd ausgedrückt- breche mir gerade die Finger) und ich im Netzt und überall verschieden Inhalte finde...

    Sorry, kurz in deutsch: ?(
    Welche Mindestinhalte oder besser welche Inhalte sollten unbedingt vermittelt werden, damit die Thematik mit ausreichendem theoretischen Sachverstand angewendet werden kann.
    Das die Weiterbildung über die weiteren Jahre stattfinden muß, setze ich bei mir als gegeben voraus.

    Danke

    Grüße

    Aroli

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  • Hallo,

    das kommt darauf an, nach was ausgebildet wird.
    Wir haben in Deutschland diverse Richtlinien/ Empfehlungen zur Ausbildung zum Brand-
    schutzbeauftragten. Am weitesten verbreitet ist die vfdb 12/09-01 (2009) sowie die
    BGI 847. Da fängt aber das Problem schon an, die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich.
    Zum Beispiel werden nach aktueller vfdb-Richtlinie auch Themen wie Brandschutzmanagement
    gelehrt, eine Ausbildung nach BGI 847 sieht z.B. ein solches Thema nicht vor.

    Im übrigen, auch die Aufgabengebiete eines BSB unterscheiden sich je nach Richtlinie.
    Die VdS 3111 sieht z.B. auch Aufgaben im Sinne vom betrieblichen Katastrophenschutz
    vor.

    Mindestinhalte lassen sich daher nicht benennen, ich würde es vom betrieblichen Bedarf bzw.
    zukünftigen Aufgabengebiet abhängig machen. Diverse Ausbildungsanbieter bieten z.B.
    auch branchenbezogene Ausbildungen an, z.B. BSB-Ausbildung für Verkaufsstätten. Auch für
    solche branchenbezogene Ausbildungen, gibt es Empfehlungen (z.B. vom DFV/ AGBF).

    Hier die BGI 847: https://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/73/BGI847
    Hier in Auszügen aus der aktuellen vfdb-Richtlinie: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter
    Hier die VdS 3111: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf
    Hier die Empfehlung BSB für Verkaufsstätten: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/…ufsstaetten.pdf

    usw.

    Bezüglich Weiterbildung, so ist diese nach aktueller vfdb-Richtlinie eine "Pflicht". (16 Stunden/3 Jahre)
    Die anderen Richtlinien/Empfehlungen sehen eine solche Pflicht nicht vor.

    Vor ein paar Jahren war ich am Versuch beteiligt, den BSB in Baden-Württemberg gesetzlich zu regeln,
    der Versuch scheiterte. Die Sichtweise vom zuständigen Ministerium war aber interessant, nach dem
    hält man z.B. in BaWü die pauschalen Ausbildungsangebote (z.B. nach vfdb) für nicht zielführend. Vielmehr
    soll eine Ausbildung nach den betriebsspezifischen Gefahren/Aufgaben erfolgen.

    Falls es dich grundsätzlich interessiert, zum Brandschutzbeauftragten (Ausbildung/Tätigkeit) gibt es
    auch entsprechende Fachliteratur:

    BSB-Buch 1: http://www.feuertrutz.de/medien/buch/br…auftragter.html
    BSB-Buch 2: http://www.buecher.de/shop/fachbuech…od_id/25973993/

    Wer nicht kaufen will, kann die Bücher auch hier über die Fernleihe beim BBK sich ausleihen
    (Leihfrist 3 oder 4 Wochen, Kosten entstehen nur für die Rücksendung(Porto)):

    http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fac…suche_node.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,

    Danke für die umfassende Erklärung, jetzt werde ich mir mal anschauen, auf welcher Grundlage meine Ausbildung angelehnt ist. Dann bin ich schon viel schaluer.

    Da ich auch aus BW bin, interessiert mich natürlich die zukünftige Ausrichtung in BW.

    Sofern ein weiterer Menschenretter noch etwas ergänzen möchte gern, ansonsten kann dieser Tread geschlossen werden. :gi:

  • Hallo,

    eine Lösung für BaWü wird es in naher Zukunft nicht geben.
    Was aber aktuell im Gespräch ist, ist die Überarbeitung der BGI 847.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe dazu auch mal eine Frage.

    Wie sieht es mit der jährlichen Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Brandschutz aus?

    In der ASR A2.2 steht unter Punkt 6.1 "Unterweisung" nichts von einer Praktischen Löschübung. Unter dem Punkt 6.2 "Brandschutzhelfer", welche ja nur einmalig ausgebildet werden, steht das eine Praktische Löschübung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur fachkundigen Unterweisung gehören.

    Wenn ich das richtig lese, kann also der Brandschutzbeauftrage oder die Fasi die Unterweisung der Mitarbeiter durchführen. Die Brandschutzhelfer müssen jedoch durch ein Fachunternehmen mit geeigneten Feuerlöschtrainer ausgebildet werden.

    Ist das so?

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  • Hallo,

    auch der Brandschutzbeauftragte kann eine Brandschutzhelfer-Ausbildung
    durchführen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung gehört u.a. nach der vfdb 12/09-01
    zu den möglichen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
    Natürlich sollten die entsprechenden Übungsmöglichkeiten, einem Brandschutz-
    beauftragten für eine solche Aufgabe dann zur Verfügung stehen.
    Im übrigen, die Ausbildung von BS-Helfern ist auch ein Teil der BSB-Ausbildung.

    Weiteres zu diesem Thema, siehe Forensuche (das Thema BSB/ Ausbildung BS-Helfer
    hatten wir erst vor kurzer Zeit).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • nee, nee, nee,
    das hast Du falsch verstanden.
    In der ASR 2.2 steht unter Punkt 6.2 (5) "Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
    gehören zur fachkundigen Unterweisung."
    und
    6.2 (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch
    Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
    Entstehungsbränden vertraut zu machen.

    Beides zusammen gesehen ergibt also sehr wohl auch praktische Übungen.
    Nur Theorie wäre zu wenig, da dabei bei den Kollegen kaum etwas hängen bleibt.(Kennt glaube ich jeder von sich selbst, oder?)

    Grüße

  • Hallo,


    Also müßen Mitarbeiter keine Löschübung bei der jährlichen Unterweisung machen?

    Für Dich vielleicht interessant: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2213_web.pdf
    Im übrigen können entsprechende Forderungen, auch in den jeweiligen Sonderbauvorschriften stehen,
    z.B:

    http://vorschriften.bghw.de/gv/vkvo/hessen/27.htm

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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