Flucht- und Rettungswegpläne / betreutes Wohnen

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  • Hallo zusammen!


    Ich betreue seit April eine reihe Altenpflegeheime, die nun zum großen Teil umgebaut werden zu "betreutem Wohnen". Das bedeutet, das die Bewohner viel eigenständiger in von ihnen gemieteten Appartements wohnen und sich - soweit sie können selber versorgen (waschen, duschen, kochen, etc.).

    Durch die Umbauten und die damit veränderten Flucht- und Rettungswegsituationen müssen jetzt die Flucht- und Rettungswegpläne neu erstellt werden. Meine Frage hierzu ist:

    Müssen die Flucht- und Rettungswegpläne auch in den einzelnen Appartements ausgehängt werden (wie in Hotels)? Ich bin in der ASR A2.3 auch nicht weitergekommen, finde allerdings auch nirgendwo die Regelung für die Hotels... Sondersituation? Reichen Pläne auf den Fluren und im Eingangsbereich aus?

    Hat jemand von Euch schon Erfahrungen damit und weiß wie es richtig ist?


    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal im voraus


    Jörg

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  • Hallo,

    in den Fällen die ich bisher hatte (auch im Rahmen der BVS), hat man darauf verzichtet.
    Teilweise wurde sogar komplett auf die Ausstattung mit F+R Plänen verzichtet.
    Je nach Bundesland kann es aber abweichende Forderungen
    geben, es empfiehlt sich daher diese Frage kurz mit der zuständigen
    Brandschutzdienststelle zu besprechen. Eventuell findest Du entsprechende
    Informationen (Anforderungen) auch im BSK zu eurem Objekt, sofern eines
    vorhanden ist.

    Wenn F+R Pläne vorhanden sind, würde ich die Pläne an zentralen Punkten
    aushängen, sofern dies nicht der Fall ist. Die Notwendigkeit der Zimmerausstattung
    würde ich nicht sehen, alleine da es sich um dauerhafte Mietverhältnisse und nicht
    z.B. um einen Hotelbetrieb (ständig wechselnde "Bewohner") handelt.

    Ergänzung: Bezüglich Hotels (Zimmerpläne) so findet man diese (keine rechtlich bindende
    Forderung) u.a. in der VdS 2082 (BSK für Hotel- und Beherbungsbetriebe), sogar mit
    der Anforderung der Ausführung in Fremdsprachen. Ferner wenn ich mich nicht täusche
    in der DIN ISO 23601 und in der Muster-Beherberungsstättenverordnung unter §11, Auszug:

    "(2) In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum
    Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der
    Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010