Hallo zusammen!
Ich betreue seit April eine reihe Altenpflegeheime, die nun zum großen Teil umgebaut werden zu "betreutem Wohnen". Das bedeutet, das die Bewohner viel eigenständiger in von ihnen gemieteten Appartements wohnen und sich - soweit sie können selber versorgen (waschen, duschen, kochen, etc.).
Durch die Umbauten und die damit veränderten Flucht- und Rettungswegsituationen müssen jetzt die Flucht- und Rettungswegpläne neu erstellt werden. Meine Frage hierzu ist:
Müssen die Flucht- und Rettungswegpläne auch in den einzelnen Appartements ausgehängt werden (wie in Hotels)? Ich bin in der ASR A2.3 auch nicht weitergekommen, finde allerdings auch nirgendwo die Regelung für die Hotels... Sondersituation? Reichen Pläne auf den Fluren und im Eingangsbereich aus?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen damit und weiß wie es richtig ist?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal im voraus
Jörg