GHS-Etikett für Nicht-Gefahrstoffe

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  • Hallo Menschenschützer,

    ich habe da mal eine Frage zur Etikettierung nach GHS:
    Wenn man einen reinen,100%igen, kennzeichnungsfreien Stoff hat (z.B. Methylbenzoylformate, CAS 15206-55-0) und dafür ein GHS-Etikett anlegen will, muss da außer den üblichen Verdächtigen (Artikelnummer, Handelsname, Firmenadresse usw.) nicht auch zwingend die CAS/EG-Nummer und der Stoffname aufs Etikett?
    Im Sicherheitsdatenblatt muss ich das ja angeben!

    Bei gekennzeichneten Stoffen da ist das klar, und da findet man Mengen an Infos im Internet: CAS/EG Nummer, Name und dier Hinwweis "EG-Kennzeichnung".

    Die alte Gefahrstoffverordnung/Kennzeichnung galt ja auch "nur" für kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische, Stoffe die harmlos im Sinne der Verordnung waren, fielen da ja raus.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Moin,

    vielleicht hilt das "Im Falle eines Stoffes ist der chemische Name auf dem Kennzeichnungsschild aufzuführen. Zusätzlich kann eine Identifikationsnummer anzugeben sein. Ist der Stoff harmonisiert eingestuft, sind die dort verwendeten Angaben maßgeblich. Ansonsten sind die Daten aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu verwenden. Ist der Stoff in beiden Verzeichnissen nicht enthalten, ist er entsprechend einer internationalen Nomenklatur zu benennen." Aus "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt -" vom Umweltbundesamt.....

    Gruß

    QUASI