Aus gegebenem Anlass:
Am 23. Juli 2013 in Kraft getreten ist die am Vortag veröffentlichte neu formulierte „Verord-nung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)“. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wur-den bei der Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) Erkenntnisse aufgegriffen, die seit 1999 bei der praktischen Anwendung der Verordnung gewonnen wurden und die Ver-ordnung wurde an wissenschaftliche und technische Entwicklungen angepasst. Anlass war die Umsetzung der „EU-Nadelstichrichtlinie“ in nationales Recht. Diese Richtlinie beinhaltet Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor.
Die Anforderungen der BioStoffV werden durch Technische Regeln für Biologische Arbeits-stoffe (TRBA) konkretisiert und vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt. Folgende TRBA werden im Rahmen der Neufassung der BioStoffV zurzeit über- bzw. erarbeitet:
Die TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" wurde vom ABAS bereits im April 2013 beschlossen. Nachdem die re-daktionelle Anpassung an die neue BioStoffV erfolgt ist, wird die TRBA voraussicht-lich im Herbst bekanntgegeben.
Die Vorschriften für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind von großer prakti-scher Bedeutung. Die Auslegung der neuen Anforderungen wird durch eine Neufas-sung der TRBA 250 konkretisiert werden. Die Arbeiten an dieser TRBA erfolgten pa-rallel zu der Erstellung der neuen Biostoffverordnung. Die TRBA 250 soll in der De-zembersitzung des ABAS verabschiedet werden.
Auch im Hinblick auf die Fachkunde, die in unterschiedlichem Zusammenhang in der Verordnung gefordert ist und die in der neuen Biostoffverordnung durch eine allge-meine Begriffsbestimmung umschrieben wird, besteht wegen des breiten Anwen-dungsbereichs der Verordnung Konkretisierungsbedarf durch eine TRBA. Eine solche wurde ebenfalls parallel zu der Erstellung der neuen Biostoffverordnung erarbeitet und soll spätestens im Frühjahr 2014 vom ABAS verabschiedet werden.
Die Bekanntgabe der überarbeiteten TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefähr-dungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit bio-logischen Arbeitsstoffen" wird für die zweite Jahreshälfte 2014 angestrebt.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gekürzt)