Neue BiostoffV

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  • Aus gegebenem Anlass:

    Am 23. Juli 2013 in Kraft getreten ist die am Vortag veröffentlichte neu formulierte „Verord-nung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)“. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wur-den bei der Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) Erkenntnisse aufgegriffen, die seit 1999 bei der praktischen Anwendung der Verordnung gewonnen wurden und die Ver-ordnung wurde an wissenschaftliche und technische Entwicklungen angepasst. Anlass war die Umsetzung der „EU-Nadelstichrichtlinie“ in nationales Recht. Diese Richtlinie beinhaltet Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor.

    Die Anforderungen der BioStoffV werden durch Technische Regeln für Biologische Arbeits-stoffe (TRBA) konkretisiert und vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt. Folgende TRBA werden im Rahmen der Neufassung der BioStoffV zurzeit über- bzw. erarbeitet:
     Die TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" wurde vom ABAS bereits im April 2013 beschlossen. Nachdem die re-daktionelle Anpassung an die neue BioStoffV erfolgt ist, wird die TRBA voraussicht-lich im Herbst bekanntgegeben.
     Die Vorschriften für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind von großer prakti-scher Bedeutung. Die Auslegung der neuen Anforderungen wird durch eine Neufas-sung der TRBA 250 konkretisiert werden. Die Arbeiten an dieser TRBA erfolgten pa-rallel zu der Erstellung der neuen Biostoffverordnung. Die TRBA 250 soll in der De-zembersitzung des ABAS verabschiedet werden.
     Auch im Hinblick auf die Fachkunde, die in unterschiedlichem Zusammenhang in der Verordnung gefordert ist und die in der neuen Biostoffverordnung durch eine allge-meine Begriffsbestimmung umschrieben wird, besteht wegen des breiten Anwen-dungsbereichs der Verordnung Konkretisierungsbedarf durch eine TRBA. Eine solche wurde ebenfalls parallel zu der Erstellung der neuen Biostoffverordnung erarbeitet und soll spätestens im Frühjahr 2014 vom ABAS verabschiedet werden.
     Die Bekanntgabe der überarbeiteten TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefähr-dungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit bio-logischen Arbeitsstoffen" wird für die zweite Jahreshälfte 2014 angestrebt.
    (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gekürzt)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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