Weitergabe von Ärztlichen Bescheinigungen an die VBG

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo ,

    von der BG meines Vertrauens habe ich die Mitteilung bekommen, daß ihre Unterlagen nicht ganz vollständig seien. Daher wurde ich gebeten, der BG die mir vorliegenden ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen als Kopie weiterzuleiten.

    Meine Frage ist nun, ob ich dazu überhaupt berechtigt bin? OK da steht jetzt kein Ergebnis drin. Aber ist das der richtige Weg?
    Danke für die Hilfe.

    Gruß Frank

    (Juhuu hier regnet es etwas! Bald wieder :013: !)

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Auch wenn da keine Ergebnisse drinstehen, aber allein die Tatsache, dass wer wann bei welchem Arzt war fällt meines Erachtens unter das BDSG. Also ohne schriftliche(!) Einwilligung des Betroffenen keine Weitergabe von personbezogenen Daten. Wenn die Lücken in Ihrem System haben, sollen sie sich bitte selber in die Nesseln setzen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mahlzeit.
    Ich antworte bewusst janz vorsichtig, weil ich mir da net ganz sicher bin. Was ich weiß, dass alle Untersuchungen die Angebotsuntersuchungen sind für dem MA da sind. Somit fallen die schon einmal raus. Eignungsuntersuchungen im großen und ganzen auch. Besonderheiten hier sind aber Gefahrstoffe... CMR etc. Hier wird ja von gesetzlicher Seite und auch vom Unfallversicherungträger die Untersuchung gefordert. Somit können diese Stellen natürlich auch nach den Untersuchungsbescheinigungen fragen. Hier gehts ja auch um den Versicherungsschutz.
    Einsehen dürfen sie diese und ich schätze mal zur Absicherung/ Nachweis auch Kopien verlangen. Ob Du die jetzt weiterleiten darfst, würde ich mal den entsprechenden Datenschutzbeauftragten fragen, z. B. beim Land.
    Leite das Ganze doch an den BA weiter. Der weiß, was er rausgeben darf ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moinmoin,
    ich würde das auf keinen Fall machen. Auch der BA wird das nicht machen wollen. Ich bin jetzt seit 25 Jahren im Bereich Arbeitsmedizin und so eine globale Anfrage von einer BG hatte ich noch nie. Ausnahmefall: BK-Verfahren - aber auch dann selbstverständlich nur mit dem Einverständnis des Versicherten.

    Einen schönen Tag und sonnige Grüße wünscht Sabine