Arbeitsunfall auf Heimweg nach eigenwirtschaftlicher Rückkehr zur Arbeitsstätte

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  • Leitsätze: Zum Unfallversicherungsschutz bei einem Wegeunfall bei wiederholter Heimfahrt, wenn nach Verlassen der Arbeitsstätte zunächst eine eigenwirtschaftlich veranlasste Rückkehr in den Betrieb, jedoch dann eine Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit erfolgt ist.
    Gericht: LSg Stuttgart
    Aktenzeichen: L 2 U 5220/10
    Datum: Beschluß vom 24.10.2012
    Quelle Urteil: http://lrbw.juris.de

    Kehrt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg aus eigenwirtschaftlichen Privatmotiven zu seiner Arbeitsstätte zurück, nimmt dort wieder seine Arbeit auf und verunfallt auf der anschliessenden Heimfahrt, liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

    Aus den Gründen:
    ... Einer versicherten Tätigkeit nach § 8 II Nr.1 SGB VII ist der Kläger im Gespräch über die anstehende Messe mit den beiden Kollegen nachgegangen, ebenso auf der anschliessenden Heimfahrt. Diese war kein Rückweg von einer bzw. im Rahmen einer privaten Verrichtung, sondern von der versicherten Tätigkeit. Eine wesentliche Änderung des Geschehensablaufs ist vorliegend dadurch eingetreten, dass der Kl. in der Firma nicht lediglich seinen Geldbeutel geholt hat, sondern die Arbeit wieder aufgenommen und bereits damit die Unterbrechung des betrieblichen Zusammenhangs beendet hat. Das Gespräch hatte daher eine wesentliche Bedeutung für die betriebliche Tätigkeit ...

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