Info: bgfw zum Thema - Versichert auch in Raucherpausen
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gladis -
6. Januar 2006 um 12:02 -
Erledigt
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hihi, Danke! Das passt, weil ich gerade in ein Gebäude mit umgesetztem Nichtraucherschutz umstrukturiert wurde
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Sehr interessant für beide Seiten.
Ich bin auch Raucher, habe im Betrieb aber noch nie geraucht. -
Passivraucher
Wer von seiner Betriebsleitung nicht vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen geschützt werde, habe das Recht zur sofortigen Auflösung seines Beschäftigungsverhältnisses und Anspruch auf sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld.
Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene „wichtige Grund“ für eine sofortige Kündigung vor.
Die Arbeitsagentur dürfe in diesem Fall keine Sperrzeit verhängen, urteilt das Hessische Landessozialgericht am 7. Mai 2007 (AZ: L6 AL 24/05).ob die Arbeittsagentur das weiß ?
gladis:-)