Info: bgfw zum Thema - Versichert auch in Raucherpausen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • hihi, Danke! Das passt, weil ich gerade in ein Gebäude mit umgesetztem Nichtraucherschutz umstrukturiert wurde ;)

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Passivraucher

    Wer von seiner Betriebsleitung nicht vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen geschützt werde, habe das Recht zur sofortigen Auflösung seines Beschäftigungsverhältnisses und Anspruch auf sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld.
    Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene „wichtige Grund“ für eine sofortige Kündigung vor.
    Die Arbeitsagentur dürfe in diesem Fall keine Sperrzeit verhängen, urteilt das Hessische Landessozialgericht am 7. Mai 2007 (AZ: L6 AL 24/05).

    ob die Arbeittsagentur das weiß ?

    gladis:-)