Hallö !
Ich habe das unten stehende Urteil mal hier eingeordnet, weil es um Schadensersatz geht. Mir stellt sich aber die Frage der Einbindung des offenbar externen, aber weisungsgebundenen Handwerkers in den betrieblichen Arbeitsschutz. Hatte schonmal jemand einen ähnlichen, wenn auch weniger spektakulären und teuren Fall ?
http://www.juris.de/jportal/portal…r-JUNA130501553
Pfrohe Pfingschten vom Thomas