Gefährdungsbeurteilung Werkstatt mit Holzbearbeitung beim Bildungsträger

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  • Hallo und guten Tag,

    bin zwar noch in der Ausbildung zur FaSi (VBG), werde aber bereits mit "Beratung" bei Gefährdungsbeurteilungen konfrontiert. (Bildungsträger)

    Frage: In einer Werkstatt - bestenfalls Bastelwerkstatt - kann bei Holzschleifarbeiten, sowie Arbeiten mit Stichsäge oder gar Handkreissäge, Holzstaub entstehen. In die Gefährdungsbeurteilung einbauen ist nicht das Ding, aber wo bekomme ich eine Risokobeurteilung her, wenn ich keine Messdaten habe?

    Vielen Dank für eine mögliche Lösung

    Gruß aus dem Westerwald

    Zitat: "Probleme machen uns nicht die Dinge, die wir nicht wissen. Es sind die Dinge, die wir sicher wissen doch in Wirklichkeit falsch sind."
    (frei nach Mark Twain)

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  • In der Bastelwerrkstatt grundsätzlich keine Hartholzstäube.
    Sägen erzeugen Späen keine Stäube.
    Sollte es sich als unabweisbar erweisen, dass Hartholzstäube entstehen, muss eine leistungsfähige Absaugung her
    und eine Beurteilung des Arbeitsmediziners.

    Ob Du in der Lage bist schon richtige Urteile zu fällen hängt im wesentlichen von Deiner Vorbildung ab.
    Handwerker können besser Stäube einschätzen als Einzelhandlungskaufleute.

  • In der Bastelwerrkstatt grundsätzlich keine Hartholzstäube.
    Sägen erzeugen Späen keine Stäube....


    Hust, hust. Schon mal in der Anlage 1 der TRGS 906 nachgesehen, was alles Harthölzer sind? Die hat man massenhaft auch in der "Bastelwerkstatt" im Einsatz! Auch beim Sägen entstehen Stäube, natürlich nicht ganz so viele, wie beim Schleifen, aber sie entstehen.
    Ein Blick in die Bekanntmachung 910 zeigt die Richtung auf, in die es wohl gehen wird, auch wenn man dort zu Holzstäuben wenig findet.
    Stand der Technik dürfte es sein, dass auch Handmaschinen abgesaugt werden. Jetzt ist noch der Umgang zu betrachten. Ich gehe einmal davon aus, die Arbeiten finden in Räumen statt, dann ist die Dauer und Häufigkeit ein weiteres Kriterium.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    habe mich durch die TRGS durchgewuselt und werde wohl die TRGS 553 (Holzstaub) 4.2.(8),(9)bekannt geben. Wenn die Herren in eine mobile Absaugung investieren wollen...
    Danke euch für die Richtung.

    Zitat: "Probleme machen uns nicht die Dinge, die wir nicht wissen. Es sind die Dinge, die wir sicher wissen doch in Wirklichkeit falsch sind."
    (frei nach Mark Twain)