Personenaufzüge

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob Personenaufzüge in Arbeitsstätten mit einem TÜV-Zeichen nach der regelmäßigen Überprüfung versehen werden müssen?
    Wir haben in unserer Dienststelle drei Personenaufzüge, die zwar geprüft werden, aber kein TÜV-Zeichen in der Kabine haben.

    Grüße aus Sachsen 8)

    deta

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo deta,
    Da es sich ja bei Aufzügen zur Personenbeförderung um überwachungsbedürftige Anlagen handelt, sieht das Gerätesicherheitsgesetz im § 15 eine sogenannte wiederkehrende Prüfung vor.
    Diese Überprüfung darf nur eine "zugelassene Überwachungsstelle" durchführen.
    Das muss in diesem Falle nicht der TÜV sein, es kann auch durch den Hersteller oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle sein.
    Eine Prüfplakette am Aufzug macht zwar Sinn, ist aber nicht zwingend Vorgeschrieben. Es muss ja ein Wartungsbuch geführt werden. Also ist das anbringen einer TÜV-Plakette ist nicht erforderlich.
    Der TÜV ist doch auch nur ein Verein..... :D :D

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo Deta,
    wie Herbert beschrieben hat braucht man keine Plakette. Habt ihr als Betreiber denn die sicherheitstechnische Bewertung machen lassen?
    Laut Betriebssicherheitsverordnung sollte das vom Betreiber schon einige Zeit erledigt sein. In der Bewertung werden auch Wartungs- und Prüffristen festgelegt. Die Bewertung müsste vom Betreiber unterschrieben im Prüfbuch eingeheftet sein.

    Ciao Andreas

  • Hi Andreas,

    habe meine Ausbildung im September erfolgreich beendet und nun neu in der Dienststelle. Viele Probleme habe ich schon aufgegriffen und einiges ist als Erfolg zu bezeichnen.
    Dieses Forum finde ich super. Denn wenn man mal ein Problem hat und nicht weiter weiß, gibt es hier bestimmt einige Sifa's, die einen dabei helfen können.
    Auf deine Anfrage kann ich sagen, ich habe mir das Prüfbuch zeigen lassen und alle Wartungsprotokolle sind vorhanden. Ebenfalls sind die Prüffristen (alle 6 Monate) eingetragen.
    Ich denke, damit hat alles seine Ordnung. :]

    Danke noch einmal,

    Deta

  • ANZEIGE
  • Sind diese Prüffristen in der Sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt worden? Wie alt ist denn der Aufzug? Ich betreue unter anderen 2 alte Lastenaufzüge von 1972 mit Prüfrythmus 1 x jährlich.
    Also beschrieben in der STB ist einmal der Wartungsinterwall
    und einmal der Prüfinterwall.
    Kann mir kaum vorstellen das der TÜV oder ähnlicher SV halbjährlich kommt.

    Ciao Andreas

  • Hallo,

    Ich kann das von Andreas auch nur bestätigen. Wir haben die Aufzüge bei uns in der Firma, 1 Personen- und 3 Lastenaufzüge, eine Sicherheitstechnischen Bewertung durch eine zugelassene Überwachungsstelle machen lassen und die hat den Prüfrhytmus für die einzelenen Aüfzüge festgelegt. Bei einem alten Kleinlastenaufzug (Speiseaufzug in die Kantine) wurde sogar eine zweijähriger Prüfinterwall festgesetzt.

    Gruß Werner