Relevante Arbeitsbedingungen - Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

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  • Hallo!


    Nach GefStoffV §6 (1) 5. sind "Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge" zu beurteilen.
    Menge, Mittel und Verfahren haben wir gut abgedeckt, aber bei den Arbeitsbedingungen können wir uns noch verbessern denke ich. Bisher geben wir da eigentlich in der Regel nur die Temperatur an (in der Regel Umgebungstemperatur :| ).
    Spontan fällt mir da ein,
    -enge Räume / Behälter
    - Wechselwirkungen mit benachbarten Arbeitsplätzen

    Welche Bedingungen solle man noch berücksichtigen? Gibts es Vorschriften oder Handlungshilfen dazu?

    Gruß!

    “Never half-ass two things. Whole-ass one thing."
    Ron Swanson

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  • Hi Schrödinger,

    Temperatur ist, wie gesagt schon ein wichtiger Punkt.
    Andere Randbedingungen können auch aus dem SDB abgelaeitet werden:
    - welchen Luftwechsel gibt es im betroffenen Arbeitsbereich? (technische / maschinelle Raumlüftung)
    - Wechselwirkungen mit anderen Stoffen (nicht nur während der Arbeit sondern unter Umständen auch im Stoffwechsel der MA -> hier hilft der Betriebsarzt)
    - Bei der Temperatur nicht nur Lager sondern auch die Verarbeitungstemperatur und den Umgebungsdruck bei der Verareitung
    - dann natürlich, wie mit den Stoffen selbst umgegangen wird (also welche "Handgriffe", gibt es einen Kontakt zwischen Gefahrstoff und Mitarbeiter)
    - Bei den Rahmenbedingungen kann PSA unter Umständen auch belastend wirken (Stichwort Feuchtarbeit beim Tragen der Handschuhe)

    Das sind jetzt so die Sachen, die mir auf Anhieb einfallen. Vielleicht hilft dir das ja schon weiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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