Hallo!
Nach GefStoffV §6 (1) 5. sind "Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge" zu beurteilen.
Menge, Mittel und Verfahren haben wir gut abgedeckt, aber bei den Arbeitsbedingungen können wir uns noch verbessern denke ich. Bisher geben wir da eigentlich in der Regel nur die Temperatur an (in der Regel Umgebungstemperatur ).
Spontan fällt mir da ein,
-enge Räume / Behälter
- Wechselwirkungen mit benachbarten Arbeitsplätzen
Welche Bedingungen solle man noch berücksichtigen? Gibts es Vorschriften oder Handlungshilfen dazu?
Gruß!