Hallo,
kann jemand zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, ohne vorher den entsprechenden BG-Lehrgang absolviert zu haben?
In §20 Abs. 6 ASiG habe ich nur die Forderung nach regelmäßiger Fortbildung gefunden:
(6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.
Weiß jemand wo die Bestellung des SiBe rechtlich geregelt ist?
Gruß, oytun9899