- Offizieller Beitrag
Bis Ende 2005 muss auch für Altanlagen, bei denen
nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich eine
explosionsfähige Atmosphäre bildet, ein
Explosionsschutzdokument erstellt werden. Der
neue Praxisleitfaden zur Erstellung eines
Explosionsschutzdokumentes für Betriebe der
Getreideverarbeitung, Getreidelagerung und des
Handels, den die Großhandels- und
Lagerei-Berufsgenossenschaft jetzt veröffentlicht hat, kann dabei helfen.
http://www.praevention-online.de/news_m.htm?ZM_News01_021105