Fortbildungen für Ausbilder

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  • Hallo,
    Sachkundige müssen sich nach VDI 4065 alle 3 Jahre fortbilden, damit deren Qualifikation weitere 3 Jahre besteht.
    Ich suche diesen Auszug aus der VDI.
    Kann mir jemand diesen Auszug einscannen und zukommen lassen?


    Vielen Dank
    thomson68

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  • Hallo Thomson68,

    für was hast du denn deinen Sachkunde Nachweis?
    Mit dem Auszug aus der VDI kann ich dir leider nicht weiter helfen aber versuche es doch mal mit der BetrSichV "Befähigte Person" und bei spezieller Sachkunde mit der entsprechenden TRBS!

    Info:
    TRBS 1203 "Befähigte Personen" Allgemeiner Teil, Teil 1 und Teil 2. Diese TRBS definiert den Begriff "Befähigte Person" und konkretisiert die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung für Prüfungen an Arbeitsmitteln (allgemeiner Teil). Teil 1, Teil 2 und weitere Teile befasssen sich mit jeweils speziellen Prüfungen.
    Durch die TRBS 1203 erfolgte die Ablösung der bisherigen Bezeichnungen "Sachkundiger" und "Sachverständiger" durch den Begrifff "Befähigte Person" . In der BetrSichV wurde der Begriff "Sachkundiger" ebenfalls durch "Befähigte Person" ersetz.

    Gruß
    Marcus

  • Hallo tomson68,

    wo steht das? Kann ich auch nicht beantworten.

    Ich habe vor einiger Zeit die Fachkunde für Regale beim TÜV bekommen. Der Prüfer hat uns angeraten hier mind. 10 Regale pro Jahr nachweislich zu prüfen um den Fachkundestatus zu erhalten. Da das kein Problem ist, habe ich die Quelle leider nicht mehr parat.

    Die TRBS1203 spricht u.a. von einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Also von einem generellen Bezug zur Sache.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Info:
    TRBS 1203 "Befähigte Personen" Allgemeiner Teil, Teil 1 und Teil 2. Diese TRBS definiert den Begriff "Befähigte Person" und konkretisiert die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung für Prüfungen an Arbeitsmitteln (allgemeiner Teil). Teil 1, Teil 2 und weitere Teile befasssen sich mit jeweils speziellen Prüfungen.
    Durch die TRBS 1203 erfolgte die Ablösung der bisherigen Bezeichnungen "Sachkundiger" und "Sachverständiger" durch den Begrifff "Befähigte Person" . In der BetrSichV wurde der Begriff "Sachkundiger" ebenfalls durch "Befähigte Person" ersetz.


    Aber bitte aufpassen: Steht in der Bescheinigung "Sachkundiger", darf dieser nicht direkt mit der Bezeichnung "Befähigte Person" ersetzt werden.
    Dann sollten in der Bestellung beide Bezeichnungen vorkommen: Herr/ Frau..., ausgebildet als Sachkundige Person für... wird hiermit als befähigte Person für... bestellt."
    Sonst kann es zu Problemen vor Gericht kommen und es werden Begrifflichkeiten auseinander genommen. So etwas bitte immer eindeutig machen.
    So als Tipp.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)