Anzeige der Laser beim Gewerbeaufsichtsamt

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  • Hallo,

    ich wieder mit meinen Lasern! Ich will die Laser nun dem Gewerbeaufsichtsamt melden und fülle die Anzeige aus. Nun gibt es bei mir noch eine unklare Stelle. Ich soll die maximal zulässige Bestrahlungsstärke einsetzen. Da stehe ich auf dem Schlauch. In den Unterlagen der
    laser steht nichts. Ich habe noch in der Laserverordnung 2 Diagramme gefunden - Wellenlänge gegen Zeit. aber irgendwie habe ich hier einen Blackout, was soll ich denn aus den Diagrammen ablesen? Meine Laser haben die Wellenlänge 632,8 nm.

    Kann hier jemand "Aufbauarbeit" leisten?

    Grüße

    Janeway

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  • Servus,

    Die Formulare sind m.W. nicht einheitlich... Normalerweise wird die maximal mit dem Gerät erreichbare Bestrahlungsstärke (Leistung / Fläche W/m2 oder mW/cm2) abgefragt, und nicht die maximal zulässige.

    Wenn dem doch auch bei Dir so ist, dann doch nochmal in der Dokumentation nachforschen oder über den Hersteller/Importeur erfragen. Sonst mal das GAA interviewen was genau sie mit der Frage meinen. Meist beissen die nicht. ;)

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Janeaway,

    du kannst die BGI 5092 "Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen" zur Hilfe der MZB-Berechnung nehmen - darin werden Beispiele zur Berechnung aufgeführt.
    Die MZB einzutragen bzw. zu berechnen macht nur dann Sinn, wenn die Gefährdung der Augen/Haut durch Laserstrahlung besteht und man PSA bereit stellt; ansonsten reicht m. E. die Angabe der Laserklasse.
    Gemäß der beschriebenen Wellenlänge hast du einen Helium-Neon-Gaslaser, deren Anwendung mir nur als Messlaser bekannt ist; wofür wird der verwendet, wenn er gar meldepflichtig ist?

    mfg.

    Uwe

  • Hallo,

    im Formular steht "Bestrahlungsstärke". In den Unterlagen der amerikanischen Laser steht nichts. Diese Laser sind zum Schneiden von Holzplatten im Einsatz. Justierlaser umgebaut von Laserklasse 3 in 2, Gravurlaser Klasse 4.

    Ideen?

    Danke für Input.

    Janeway 65

  • Hallo Janeaway,

    für die Bestrahlungsstärke rechnest du die Laserleistung mit dem vorhandenen Strahldurchmesser (der steht in der Regel in den technischen Daten) auf eine Fläche von 1 cm² um. Verwendet ihr zusätzlich Optiken zur Strahlfokussierung, was zu vermuten ist, gibst du halt einen Bereich von . . ... bis.... an.

    mfg.

    Uwe

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