Die Abmaße für Fluchtwege sind ja in der ASR A2.3 geregelt.
Gibt es vielleicht Abweichungen z.B. in einer Lackiererei wenn unter Vollschutz gearbeitet werden muß?
Im konkreten Fall soll ein Bauteil von kanpp 10 Meter Länge bearbeitet werden , es ist aber nicht möglich von den Raummaßen um dieses Bauteil herumzulaufen.
Jemand eine Idee wo man dazu Angaben finden könnte ?
Gruß
Stefan