Hallo,
ich muss bestimmt nicht für die Anerkennung von VdS- Richtlinien werben oder
kämpfen, ich gehöre denen nicht an. Genauso wenig der DIN usw..
Der Verweis auf die VdS- Richtlinie von mir war Beispielhaft, siehe mein erstes
Posting zu diesem Thema. Mit der VdS- Richtlinie 2021 gibt es bereits eine
umfassende Veröffentlichung zur Sicherheit auf Baustellen, dementsprechend
habe ich darauf verwiesen das ich Veröffentlichungen wie mit diesem DGUV-
Blättchen daher für unnötig erachte. Insbesondere da die Problematik mit den
Dämmsystemen im Hinblick auf andere Gewerke am Bau (z.B. Dach) nicht unbekannt
sind. Daher auch nochmals, wir haben kein Problem an Veröffentlichungen/Regelwerken
sondern ein Problem in der Beachtung.
Und gerade was die VdS- Richtlinie 2021 betrifft, so mag ich darin nicht erkennen
wo diese sich in den Grundlagen nennenswert von anderen Veröffentlichungen,
wie z.B. der BGI 560 abhebt. Ferner darf ich darauf hinweisen, dass auch die BGI
560 im Abschnitt 18.8 auf VdS- Richtlinien hinweist.
Und bezüglich "a.a.R.d.T.", vielleicht nochmal nachsehen
Gruß
Simon Schmeisser