Lagedarstellung des Arealplans im Flucht- und Rettungsplan?

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  • Hallo Kollegen,

    der Flucht- und Rettungsplan muss ja in seiner Lagedarstellung der Blickrichtung des Betrachters angepasst sein.
    Gilt das auch für den kleinen Arealplan auf dem Flucht- und Rettungsplan oder genügt da ein Einnorden?
    Meines Wissens ist eine Einnordung nur auf dem Feuerwehrplan erforderlich (?) .. doch eine Lagedarstellung in Blickrichtung des Betrachters macht mir durchaus Sinn, denn sonst hätte man ja zwei unterschiedliche Lagedarstellungen (Plan und Arealplan).

    Da ich das gefragt worden bin würde ich auch gerne wissen auf welcher Grundlage ich das beantworten kann.

    Kann mir jemand helfen?

    Viele Grüße
    Andreas

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  • Hallo,

    siehe DIN ISO 23601, Auszug:

    5. Gestaltungsgrundlagen

    J: Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig
    sein, sodass Objekte zur Linken des Betrachters im Plan links dargestellt sind und Objekte
    zur Rechten des Betrachters im Plan rechts dargestellt sind.

    ferner 7.2 Übersichtsplan

    Die Größe des Übersichtsplanes darf 10% der Fläche des Flucht- und Rettungsplanes
    nicht überschreiten.

    Ein "Einnorden" ist der DIN ISO 23601 nicht zu entnehmen.
    Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage. Weitere Hinweise zur Erstellung der F+R Pläne
    sind der DIN ISO 23601 zu entnehmen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ja, danke Herr Schmeisser.

    Dass da nicht mehr zu entnehmend ist finde ich schade.
    Dem GMV folgend würde ich sagen, dass der kleine Übersichtsplan der Ausrichtung des Flucht- und Rettungsplans entsprechen müsste.
    Da das in der DIN nicht enthalten ist muss es wohl nicht so sein und ich kann mich nicht darauf berufen ;(

    Viele Grüße
    Andreas Sonntag

  • Nee.
    Ich habe mir das eben nochmal durch den Kopf gehen lassen und komme zu dem Schluss, dass auch der Übersichtsplan lagerichtig dargestellt werden muss.
    Alles andere macht keinen Sinn, zumal alle Beispielpläne gemäß der ISO 23601 die ich gefunden habe genau so dargestellt sind.

    "Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig sein ..."

    Dazu gehört mit Sicherheit auch der Übersichtsplan als Teil des gesamten Flucht- und Rettungsplanes.

    Viele Grüße
    Andreas Sonntag