Hallo Kollegen,
der Flucht- und Rettungsplan muss ja in seiner Lagedarstellung der Blickrichtung des Betrachters angepasst sein.
Gilt das auch für den kleinen Arealplan auf dem Flucht- und Rettungsplan oder genügt da ein Einnorden?
Meines Wissens ist eine Einnordung nur auf dem Feuerwehrplan erforderlich (?) .. doch eine Lagedarstellung in Blickrichtung des Betrachters macht mir durchaus Sinn, denn sonst hätte man ja zwei unterschiedliche Lagedarstellungen (Plan und Arealplan).
Da ich das gefragt worden bin würde ich auch gerne wissen auf welcher Grundlage ich das beantworten kann.
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Andreas