Online-FAQs zum Thema "Feinstaub"

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    • Offizieller Beitrag

    Europäische Kommission beantwortet Fragen zu EU-Grenzwerten gegen Luftverschmutzung

    Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Grenzwerte für Feinstäube (PM10) in der EU ohne jede Einschränkung. Das heißt, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherstellen müssen. Diese wurden 1999 für fünf Luftschadstoffe festgelegt. Dazu zählt auch Feinstaub (PM10) – kleine Schwebeteilchen, die in die menschliche Lunge eindringen, ihre Funktion beeinträchtigen und das Risiko für Erkrankungen (vor allem Herzinfarkte) erhöhen können.

    Die Europäische Kommission hat einen Katalog häufig gestellter Fragen unter dem Titel "Neue EU-Grenzwerte gegen Luftverschmutzung" online veröffentlicht. Beantwortet werden zum Beispiel folgende Fragen:

    * Was ist "Feinstaub" oder "PM10"?
    * Welche Auswirkungen hat Feinstaub auf die Gesundheit des Menschen?
    * Woher stammt Feinstaub?
    * Was besagen die EU-Rechtsvorschriften?
    * Wo werden gegenwärtig die Grenzwerte für Feinstaub überschritten?
    * Wie kann die Feinstaubbelastung verringert werden?
    * Welche weiteren Schritte plant die Europäische Kommission?


    Weitere Informationen bietet die Europäische Kommission in einer Pressemeldung. Außerdem gibt es Infos in Englisch zum EU-Ansatz zur "Thematic Strategy on Air Quality" und zu einer Studie zum Thema (PDF, 91 Seiten).

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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