Versicherungsschutz beim Blutspenden während der Arbeitszeit?

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  • Frage: Unser Unternehmen fördert aktiv die Teilnahme der Beschäftigten an Blutspendeaktionen, z. B. im Katastrophenfall. Dazu stellt es die Blutspender ohne Lohnabzug von der Arbeit frei. Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter auf dem Weg zum Blutspenden einen Unfall erleidet? Steht er unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft, weil er während der normalen Arbeitszeit Blut spendet?

    Antwort: Da sich Blutspender im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind sie gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz deckt ebenso Wegeunfälle wie eventuelle Komplikationen bei der Blutabnahme selbst ab. Den Spender oder seinen Arbeitgeber kostet der Versicherungsschutz nichts.
    Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Spender für seine Spende eine Vergütung erhalten hat; ebenso wenig, ob er einer gemeinnützigen Institution oder einem gewerblichen Unternehmen gespendet hat.
    Der Versicherungsschutz umfasst alle Kosten, die ansonsten die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers übernehmen würde, wie Heilbehandlung, Verdienstausfall, Rehabilitationsmaßnahmen usw.

    Achtung: Nicht versichert ist die Eigenblutspende.

    TIPP: Wenn Ihre Kollegen beim Blutspenden einen Unfall erleiden, ist der Unfallversicherungsträger der Einrichtung zuständig, bei der das Blut gespendet wurde, also z. B. die Gemeindeunfallversicherung oder die Landesunfallkasse. Ihre Kollegen müssen den Unfall dort melden und sollten auch die Einrichtung selbst sowie den behandelnden Arzt darüber informieren.

    Horst

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