BMU lehnt Benachteiligung kleiner und mittelständischer Chemie-Betriebe ab

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    • Offizieller Beitrag

    Neues Chemikalienrecht: Trittin zum Vorschlag des VCI/CEFIC

    In der Diskussion um das neue europäische Chemikalienrecht hat sich das Bundesumweltministerium ablehnend zu einem gemeinsamen Vorschlag des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) und des europäischen Chemiedachverbands CEFIC geäußert. "Wir kommen zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der beiden Verbände einseitig darauf abzielt, die Grossen der Chemie-Branche auf Kosten der klein- und mittelständischen Unternehmen, aber auch anderer Wirtschaftszweige und des Umwelt- und Verbraucherschutzes von der überfälligen Sicherheitsprüfung ihrer Produkte frei zu zeichnen. Das ist inakzeptabel", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Er forderte den VCI auf, zu der gemeinsamen Position zurückzukehren, die die Bundesregierung mit der Chemischen Industrie und der IG BCE seit 2001 in mehreren Positionspapieren entwickelt hat.

    Der Vorschlag der EU-Kommission für das neue europäische Chemikaliengesetz REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) sieht eine systematische Prüfung der von der Chemischen Industrie hergestellten Chemikalien auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren vor. Für die Prüfanforderungen ist eine Kombination aus mengen- und risikobezogenen Elementen maßgeblich. Damit wird sichergestellt, dass für die Entscheidung über den bei einem Stoff konkret bestehenden Prüfbedarf die bereits vorliegenden verwertbaren Erstinformationen einbezogen werden. Zugleich wird eine Überbelastung der Hersteller kleiner Stoffmengen vermieden.

    Auch nach dem EU-Kommissionsvorschlag kann die Industrie auf die Prüfung von Langzeitwirkungen verzichten. Sie muss dann aber begründet darlegen, dass Mensch und Umwelt tatsächlich nicht mit dem Stoff in Berührung kommen. Bei Stoffen, die in großen Mengen produziert, in der Regel an viele verschiedene Abnehmer verkauft und von diesen zu den verschiedensten Zwecken verwendet werden, ist aber eine Exposition in der Praxis kaum auszuschließen. Mit ihrem Vorschlag wollen die Chemikalienhersteller die Beweislast umdrehen: Erst wenn die Verwender oder die Behörden nachgewiesen haben, dass Mensch und Umwelt einem Stoff tatsächlich ausgesetzt sind, wollen die Chemikalienhersteller sich mit möglichen Spätfolgen befassen müssen, sofern es ihnen nicht sogar gelingt, diese Aufgabe auf den betreffenden Verwender abzuwälzen. Dies ist das Ergebnis von Fachgesprächen, die das Bundesumweltministerium in den letzten Tagen sowohl mit dem VCI als auch mit den Bundesbehörden geführt hat, die in Deutschland mit Chemikalienbewertungsfragen befasst sind. Dies sind Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

    Ein Hintergrundpapier mit näheren Informationen zur Analyse des VCI/CEFIC-Vorschlags durch das BMU ist im hier abrufbar, umfangreiche Informationen wurden im Februar 2005 vom BMU in einer Pressemeldung veröffentlicht.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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