Wie wirken sich Leiharbeiter auf die Einsatzzeiten aus?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Frage:
    Wie werden Leiharbeiter bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten berücksichtigt?

    Antwort:
    Der Arbeitgeber hat gegenüber Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern,denn nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegt die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer den Vorschriften, die für den Betrieb des Entleihers gelten ( § 11 Abs. 6). Dies schließt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung mit ein.
    Leiharbeitnehmer werden daher bei der Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitesfachkräfte und Betriebsärzte nach BGV A 2 genauso gezählt wie "eigene" Beschäftigte.

    Horst

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ist ja interessant, ich dachte immer der "Verleiher" also der Unternehmer der Leiharbeitsfirma wäre für seine Leute auch in Sachen Arbeitssicherheit verantwortlich. Wer erstellt dann die Gefährdungsbeurteilung ?
    Habe mich eigentlich nie damit befasst, bei uns gibt es keine Leiharbeiter.
    War wohl bei dieser Lerneinheit krank.....

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!