Hier ein Artikel aus der Westdeutschen Zeitung:
"Hautkrebs bei Dachdeckern als Berufskrankheit anerkannt"
Gruß Andi
Berufskrankheiten_Dachdecker-Hautkrebs-Anerkennung
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Dalten -
17. Juli 2012 um 13:13 -
Erledigt
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Danke für den Bericht. Das ist sehr interessant.
Stellt sich jetzt natürlich die Frage ob das Urteil Grundsatzcharakter hat. Denn dann müsste es auch in anderen Bereichen angewendet werden.
Was hier fehlt ist die Angabe, ob das schon rechtskräftig ist oder noch Berufung möglich ist.Hardy
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hab mal google gefragt:
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pres…_2012/index.php
Berufung ist möglich-Gilt erstmal nur für diesen speziellen Fall -
hab mal google gefragt:
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pres…_2012/index.php
Berufung ist möglich-Gilt erstmal nur für diesen speziellen Fall
Dann wäre es natürlich ideal, wenn das zum Urteil mit Grundsatzcharakter durchgepaukt würde.Hardy