Wer ist für die Sicherheit von angemieteten Maschinen zuständig ?

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  • Frage:
    Unser Betrieb mietet gelegentlich Baumaschinen und ähnliche Gerätschaften an, um vorübergehende Engpässe bei Auftragsspitzen auszugleichen.

    Meine Frage dazu als Sicherheitsfachkraft: Wer ist eigentlich bei gemieteten oder geleasten Arbeitsmitteln dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsanforderungen nach § 7 der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden - wir selbst oder der Vermieter?

    Antwort:
    Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten die Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, also Ihr Unternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Betriebseigentum oder nur gemietet sind. Sie müssen also sicherstellen, dass die gemieteten Gerätschaften den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
    Dazu gehört übrigens auch, dass die Arbeitsmittel den vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen worden sind, z. B. für elektrische Betriebsmittel.

    Tipp:
    Bestehen Sie bei Ihrer Bestellung bzw. im Mietvertrag auf einer Klausel, die etwa lautet:
    "Der Vermieter versichert, dass das vermietete Arbeitsmittel......den Beschaffenheitsanforderungen nach § 7 der Betriebssicherheitsverordnung entspticht und dass die wiederkehrenden Prüfungen vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind. Der nächste Prüftermin ist.......Verantwortlich hierfür ist der Vermieter/Mieter. Die Kosten trägt der Vermieter/Mieter."

    Horst

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