Hallo!
Ein Hallenbetreiber fragt nach der Textstelle, wo geschrieben steht, dass sein Handballtor, welches mit einem beweglichen Scherengitter an der Hallenstirn befestigt ist, nicht mehr zulässig ist.
Ich finde keine Vorschrift.
Dass ich eine Gefährdungsanalyse machen kann, und Änderungsforderungen aufstellen, ist mir natürlich bekannt.
Vielleicht fällt jemandem ein Verweis ein?
Danke
Flügelschraube