Ein Artikel aus der Ex-Info 02/2012 der BG-RCI:
"Die elektrische Zigarette sieht oftmals aus wie eine herkömmliche Zigarette und
besteht aus mehreren Komponenten: Akku, Kartusche, Verdampfer und Mundstück.
Durch das Vorhandensein elektrischer Bauteile muss davon ausgegangen werden,
dass die elektrische Zigarette wirksame Zündquellen aufweisen kann. Damit diese
Zigarette bei Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre nicht zur Zündquelle
wird, müssen analog zu elektrischen Betriebsmitteln alle wirksamen Zündquellen
ausgeschlossen werden. Auch wenn rein formal die elektrische Zigarette kein
Arbeitsmittel ist, muss der Hersteller für elektrische Zigaretten zum Einsatz in Zone 2
eine quasi EG-Konformitätserklärung in Analogie zu elektrischen Geräten zum
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 erstellen. Aus dieser muss
eindeutig hervorgehen, dass alle wirksamen Zündquellen beseitigt sind und diese
Zigarette in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 eingesetzt werden kann. Ist
vorgesehen, die Zigarette sogar in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 zu
verwenden, sollte in Analogie zu elektrischen Geräten der Kategorie 2 (Einsatz in
Zone 1) gegebenenfalls auf der Basis einer EG-Baumusterprüfbescheinigung eine
EG-Konformitätserklärung durch den Hersteller vorliegen. Bisher liegen keine
Erkenntnisse vor, dass Hersteller explosionsgeschützte elektrische Zigaretten
anbieten.
Insofern kann dem Einsatz elektrischer Zigaretten in
explosionsgefährdeten Bereichen aus Sicht des Explosionsschutzes nicht
zugestimmt werden."
Ich frag mich nur, warum man sich zu Genussmitteln am Arbeitsplatz Gedanken macht. Wenn man das erlauben würde, nur weil die e-Zigarette keine Zündquelle darstellt, dann will sie auch der Mitarbeiter an der Drehmaschine oder im Umgang mit Gefahrstoffen wirder haben.
Genussmittel haben nichts am Arbeitsplatz zu suchen und sind verboten. Und das ist gut so!
Gruß Frank