Gefahrgut-Kennzeichen mit oder ohne Kontrastlinie? Ecken rund oder spitz?

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  • Hallo

    im Internet habe ich bei den Plaketten "Selbstentzündliche Stoffe" (Klasse 4) u.a. die folgenden Ausführungen gefunden:


    Man sieht einmal mit runden Ecken und fetter Außenlinie. Einmal mit Konturlinie und spitzen Ecken und einmal ohne äußere Linie und spitzen Ecken.
    In der ADR 5.2.2.2.2 sind die Plaketten wie in der Mitte dargestellt. In der Bemerkung zu 5.2.2.2.1 steht zudem "In bestimmten Fällen sind die Gefahrzettel in Absatz 5.2.2.2.2 mit einer gestrichelten äußeren Linie gemäß Absatz 5.2.2.2.1.1 dargestellt. Diese ist nicht erforderlich, wenn der Gefahrzettel vor einem Hintergrund mit kontrastierender Farbe angebracht ist."

    Auf gut deutsch: Richtig sind spitze Ecken und eine gestrichelte äußere Linie (Kontrastlinie). Diese wird zwar nicht immer benötigt, man geht damit aber auf Nummer sicher, falls der Untergrund nicht kontrastierend ist. Man macht mit spitz und gestrichelter Linie laut ADR nichts falsch. Sehe ich das richtig?

    Selbst gem. CFR müssen die Ecken spitz sein.

    Oder ist das prinzipiell egal?

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  • Hallo,

    du deutest das schon richtig :)
    Egal ist es definitiv nicht. Wichtig ist noch, dass die Gefahrenzettel (So nennen sich diese Schilder) auch eine bestimmte Größe haben müssen. Laut ADR müsste die 10cm x 10cm sein. Aber dies am besten mal Nachlesen :D

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---