Hallo
im Internet habe ich bei den Plaketten "Selbstentzündliche Stoffe" (Klasse 4) u.a. die folgenden Ausführungen gefunden:
Man sieht einmal mit runden Ecken und fetter Außenlinie. Einmal mit Konturlinie und spitzen Ecken und einmal ohne äußere Linie und spitzen Ecken.
In der ADR 5.2.2.2.2 sind die Plaketten wie in der Mitte dargestellt. In der Bemerkung zu 5.2.2.2.1 steht zudem "In bestimmten Fällen sind die Gefahrzettel in Absatz 5.2.2.2.2 mit einer gestrichelten äußeren Linie gemäß Absatz 5.2.2.2.1.1 dargestellt. Diese ist nicht erforderlich, wenn der Gefahrzettel vor einem Hintergrund mit kontrastierender Farbe angebracht ist."
Auf gut deutsch: Richtig sind spitze Ecken und eine gestrichelte äußere Linie (Kontrastlinie). Diese wird zwar nicht immer benötigt, man geht damit aber auf Nummer sicher, falls der Untergrund nicht kontrastierend ist. Man macht mit spitz und gestrichelter Linie laut ADR nichts falsch. Sehe ich das richtig?
Selbst gem. CFR müssen die Ecken spitz sein.
Oder ist das prinzipiell egal?