Aufbewahrungspflicht für SiGeKo Unterlagen und Berichte

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  • Moin, moin zusammen,

    vielleicht kann mir jemand folgende Frage fundiert beantworten:
    Gib es eine Aufbewahrungspflicht für SiGeKo Unterlagen (in erster Linie Begehungsberichte aber auch alles andere) . Unser archiv platzt so langsam aus allen Nähten und ich bin der Meinung, ist das Projekt abgeschlossen, macht es auch keinen Sinn den ganzen Papierkram weiterhin aufzubewaren. Wozu auch, wen interessiert es wer irgendwann mal keinen Helm aufhatte :D
    Gruß vom Thomas

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  • Moin Tommy,

    wenn ich mich recht an meine Ausbildung zurück erinnere endet die Aufbewahrungspflicht 3 Monate nach endgültigem Abschluss des Projektes. Danach ist es ratsam sich einen Teil der Unterlagen weiterhin aufzubewahren, die die korrekte Durchführung belegen um Falle eines Falles auf der sicheren Seite zu stehen.

    Bitte um weitere Meinungen...bzw ggfs Quellenangabe durch Andere. :)

    Lieben Gruß,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)