... na, was auch noch fehlt, ist die Diskussion über Berufskrankheiten ...
Sind dann AIDS, Hepatitis-C und was auch immer als Berufskrankheit für das Gewerbe anzuerkennen?
Definitiv ja. Im Verzeichnis findet man:
3101 Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem
Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.
Erstens haben wir uns bereits auf Wohlfahrtspflege geeinigt und zweitens trifft der letzte Passus auf jeden Fall zu.
Allerdings geht das weit übers Ziel hinaus: Wir haben ja nur bewertet, ob die Schwangerschaft einen Arbeitsunfall darstellt.
Langsam aber sicher frage ich mich, ob ich mal ganz treuherzig bei meinem TAB um Rat suchen sollte...
Hardy