Versicherungsschutz bei MA welche das Pensionsalter überschritten haben?

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  • Hallo Gemeinde,

    wie verhält es sich mit versicherungsschutz in folgendem Fall:

    Ein MA erreicht das gesetzliche Pensionsalter, fühlt sich aber fit und möchte gerne weiterarbeiten. Im Laufe der Weiterbeschäftigung ereliedet er einen Arbeitsunfall, welcher Versicherungsschutz besteht? (BG mässig und auch Lohnfortzahlung )

    Jemand schoneinmal einen solchen Fall gehabt?

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  • ...alle Beschäftigten eines Unternehmens versichert. Wenn Das Unternehmen einen "Rentner" einstellt, dann ist der auch versichert. Anders könnte es sich verhalten, wenn er als "Consultant" also auf selbstständiger Basis arbeitet. Ist aber im Detail jetzt nicht meine Baustelle...


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...und dies ist keine Rechtsberatung!!!! :)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • hier die info der BG:

    der Unfallversicherungsschutz besteht fort. Er stellt immer nur darauf ab, dass jemand für das Mitgleidsunternehmen tätig ist und im Rahmen dieser Tätigkeit ein Unfall geschieht; natürlich inklusive von Dienstwegen und den üblichen Wegen zur Arbeitsstätte bzw. von dort nachhause.

    Deshalb sind auch Rentner, wenn sie noch arbeiten – ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig – unfallversichert.


    In diesem Sinne