Arbeitsschutz bei Auftreten der Vogelgrippe

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    • Offizieller Beitrag

    Die Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin informiert in einer Pressemeldung über Arbeitsschutz bei Auftreten der Vogelgrippe. Bei Einschleppung der Erkrankung können vor allem Menschen gefährdet sein, die in der Regel engen Kontakt zu Vögeln, insbesondere Geflügel, haben.

    Nach dem Auftreten erster Erkrankungsfälle an Geflügelpest erarbeitete der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) bereits im Jahr 2003 Empfehlungen zum Schutz vor Influenzaviren, die mit dem Vogelgrippevirus verwandt sind. Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen führt der Beschluss 608 des ABAS "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest" auf. Diese Maßnahmen sollten auch bei der jetzt auftretenden Vogelgrippe Anwendung finden.

    Für Tätigkeiten in Laboratorien sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu berücksichtigen.

    Hinweise zur Situation und zur aktuellen Ausbreitung der Vogelgrippe geben die Europäische Union und das Robert Koch Institut im Internet. Derzeit sind für die Bevölkerung keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei Umgang mit Geflügel und rohen oder gefrorenen Geflügelprodukten sollten jedoch allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Ausreichend erhitztes Fleisch und Geflügelprodukte sind unbedenklich.

    Für Reisende in betroffene Regionen hat das Auswärtige Amt ein Merkblatt zusammengestellt. Es kann unter aus dem Netz herunter geladen werden.
    Weitere Informationen

    Quelle: Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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