E-Prüfung an Tischkreissäge auf Baustelle

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  • Hallo SiGeKo´s,
    ich steh gerade voll aufm Schlauch und bräuchte mal Eure Hilfe...
    und zwar gehts um die BGV A3 Prüfung (E-Prüfung) an einer Tischkreissäge auf einer Baustelle.
    Eigentlich ist sie ja ein "nicht-ortsveränderliches" Betriebsmittel.
    Aber sie gehört ja zu den "Nicht-stationären" Anlagen, da sie nach Gebrauch wieder abgebaut und wegtransportiert wird.

    Jetzt bin ich mir unsicher, in welchem Turnus nun die BGV A3 Prüfungen durchzuführen sind?!
    alle 3,6,12 oder 24 Monate? Auf Baustellen für gewöhnlich ja alle 3 Monate, oder???

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!!!

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  • Hallo,

    ich habe keine Zweifel, dass Tischkreissägen auf Baustellen ortsveränderliche Betriebsmittel sind. Sonst wären es ja Standkreissägen :D
    Auch vom Verletzungsrisiko und üblichem Umgang mit dem Betriebsmittel würde ich hier keine Frist länger als 3 Monate akzeptieren.

    Bei uns gilt das Motto: Alles, was einen Stecker hat, ist ortsveränderlich.
    Sonst wär ja kein Stecker dran.

    Laut unserem Ansprechpartner der BG Bau ist ortsveränderlich, was mit einfachen Mitteln versetzt werden kann.
    Einfach ist sicherlich Muskelkraft. Aber ist ein Gabelhubwagen einfach? Das sollte in eurer Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,
    danke für deine Antwort. So hab ich auch zuerst gedacht und hab mich dann durch den folgenden Passus aus der gelben Mappe B11:

    "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an dem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind."

    verunsichern lassen. Weil eine Tischkreissäge würde ich weder im Betrieb noch während sie am Stromkreis angeschlossen ist, versetzen.

    Ich hätte vom Gefühl her, aber auch auf alle 3 Monate getippt...

  • Vergesst doch bitte mal die strikte Trennung per Definition von OV/OF....

    Zitat

    DIN VDE 0105-100:2009-10 5.3.101.0.7:

    Betriebsmittel, die über Steckvorrichtung angeschlossen werden, sind nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) zu prüfen.

    Zitat

    DIN VDE 0701-0702:2008-06 4:

    Bei einem Gerät, dessen Standort nicht ohne Hilfsmittel verändert werden kann, das über eine fest und geschützt verlegte Leitung an die elektrische Anlage angeschlossen ist und bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten wird, darf die für die Wiederholungsprüfung verantwortliche Elektrofachkraft entscheiden, ob die Vorgaben nach Abschnitt 5 dieser Norm oder die Vorgaben von DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) anzuwenden sind.

    Gemäß Schutzzielvorgabe aus dem ArbSchG und der BetrSichV sollte die vEFK also die Prüfung auswählen, mit der die Sicherheit wesentlich besser zu gewährleisten ist - und das ist faktisch nun einmal die Prüfung gemäß VDE 0701-0702. Und zum Thema Prüffrist gilt §3 BetrSichV. Da richte ich mich dann nach den örtlichen Gegebenheiten und meinen betrieblichen Erfahrungen.