Führerschein für Rasenmäher mit Fahrersitz

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  • Guten Morgen!

    Wird ein Führerschein (Klasse L) für ein Rasenmäher mit Fahrersitz (Schneller als 6 km/h) benötigt, wenn auf einem Betriebsgelände mit gemäht wird?
    Betriebsgelände kann jeder reinfahren, ist aber nicht öffentlich.....
    und wie ist das, wenn im Winter mit diesem Rasennäher (Schneeschieber) Schneegeräumt wird?
    Gehweg grenzt an das Betriebsgelände, kann jeder benutzen....

    Vielen Dank

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  • Die Fahrerlaubnis wird benötigt, wenn du mit dem Rasentraktor (zHG > 6 km/h) auf öffentlichen Straßen, dazu zählt auch der Gehweg, unterwegs bist.
    (vgl. § 4 Abs. 3 FeV)
    Zudem benötigt der Rasentraktor zum Befahren der öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis als SAM (Selbstfahrende Arbeitsmaschine), weil u.a. bestimmte Bauvorschriften eingehalten werden müssen.
    Ach so, in dem Fall greift natürlich auch § 1 Pflichtversicherungsgesetz ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)