Erstellung einer Checkliste - Anlehnung an Gesetze/Vorschriften/Normen????

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Es geht um die Erstellung von Checklisten. Ich möchte Checklisten für die Prüfung von Steigschutzsystemen erstellen und möchte gerne noch "on top" was drauf legen. Jetzt ist die Checkliste nicht mehr "Original". Reicht dann der Verweis, dass ich diese erstellt habe und verschiedene Quellen samt eigener Idee zu "Meiner" Checkliste gemacht habe???? Müssen auf allen Checklisten ein Verweis auf Normen / DIN EN etc stehen?

    Wenn ja, wo ist dies geregelt?

    Ich danke euch!


    Gruß Tobi

  • ANZEIGE
  • Hi Tobi

    wenn ich dich richtig verstehe, geht deine Frage in Richtung Urheberrechte.
    In allen DIN / DIN EN / VDE etc. ist ein ausdrücklicher Hinweis auf das Urheberrecht der Vorschriften enthalten (erse Seite, wenn ich mich nicht täusche u/o am Rand).

    Dann gibt es ein "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Da ist aufgeführt, was dem Urheberrecht unterliegt. Gem. §5 fallen darunter NICHT "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen".
    Für alle übrigen Werke hat ausschließlich der Urheber das Recht, es wiederzugeben.
    Zulässig ist lediglich die Wiedergabe von Zitaten (§51).
    Änderungen sind hierbei nicht zulässig (§23).

    De facto heißt das:

    • Wenn du eine Checkliste eines anderen übernimmst, musst du eins-zu-eins übernommenen Passagen als solche kennzeichnen (Quellenangabe).
    • Wenn du Passagen änderst (z.B. Gesetzesquellen aktualisiert oder einzelne Unterpunkte ergänzt, müssen diese Änderungen klar erkennbar sein, dann wird wohl niemand etwas dagegegen haben.
    • Eine sinnentstellende Änderung ist tunlichst zu vermeiden.
    • Wenn du die Checkliste eh mehr oder weniger neu aufbaust, ist es vielleicht am einfachsten, du formulierst auch die Quelltexte um und führst die Quelltexte als solche auf.


    LG A