Statische Berechnungen von Kränen und Hebegeräten

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  • Hallo,

    unsere BMK konstruiert in den letzten Monaten immer öfter kleine Krananlagen oder Hebegeräte ähnlich eines elektrischen Hubwagens.

    Jetzt meine Frage:

    Die sollten ja statische Berechnungen für die Konstruktionen durchführen, darf ein Betriebsmittelkonstrukteur (Staatl. geprüfter Techniker Maschinenbau) solche Berechnungen überhaupt durchführen oder sollte dies ein Ingeneur tun??

    Hab mich schon durch etliche Normen durchgelesen und noch nichts konkretes dazu gefunden.

    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.


    MfG Markus :whistling:

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo Schmeiss,

    Das kann ein Techniker tun, dafür ist er ausgebildet. Es muss nicht immer ein Ingenieur sein, es gibt auch anere sehr gut Qualifzierte Leute. Vieleicht sollte sich man mal mit dem Berufsbild des Technikers befassen, bevor man immer nach einem Ingenieur schreit. Ein Techniker maschinenbau z.B. hat über 2100 Stunden Schulisch abzuleisten, wobei ein Ingenieur nur rund 1600 Stunden Schulische Ausbildung inkl. Praktikum hat. Soviel zur Ehrenverteidigung zum Techniker.

    Was die BMK angeht, Betriebsmittel wie Kräne, Hebezeuge usw, unterliegen der Maschinenrichtlinie. D.h. sie müssen auch eine CE Konformitätserklärung erhalten. Dazu gehört eine statische Berechnung, die von einem Statiker berechnet werden muss, dann mus man auch eine Traglastprüfunbg durchführen, die vom Gewicht her das Doppelte betragen muss, was es nacher tragen, bzw. Heben soll. Es muss eine Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung usw. erstellt werden und dann ganz am Schluß eine CE Erklärung, die von einem CE Verantwortlichen oder vom Chef unterschreiben sein muss. Also malles in allem eine komplexe Sache.
    Ich würde das extern an eine Firma vergeben, die das in Ihrem Portfolio anbietet. Z.b. Wimo, Pfeiffer usw. Dann hast du das ganze CE Procedere weg. Habe dieses Proceder mit einer Hebevorrichtung die zuerst selbst erstell wird mitgemacht. Nach eine entsprechenden Stellungnahme mit aufführung der Verantwortlichkeit un Paragraphen, wurde es schließlich Fremdvergeben, weil niemand den Kopf dafür hinbhalten wollte.
    Konstruiert wurde es im Hause, die Konstruktionsunterlagen gingen dann zu der Firma WIMO, die das dann baute und es auch CE Konform machte, mit allem was dazu gehört.
    Da bewegen sich eure Techniker und/oder Ingenieure auf einem recht dünnen Eis. Solange nichts passiert ist das immer gut, doch wenn der Staatsanwalt da steht und die Papiere sehen will, dann stehen so manch andere da und machen ein langes Gesicht und sehen sich vor dem Kadi wieder, der bestimmt nichts gutes zu Ihnen sagt.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Ritschi,

    Ich rede bei den Konstruktionen von reinen Unikaten. Also keiner mehrfachfertigung oder sogar Serienfertigung.

    Falls ich als Techniker mich an die Vorschriften zur Dokumentation und Berechnung halte dann darf ich so ein Hebezeug also konstruieren, oder???


    MfG Markus

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther