Hörgeschädigte und Lärmarbeitsplätze

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  • Ich möchte nochmal explizit darauf hinweisen, dass es seit neuem einen Gehörschutz für Hörgeschädigte gibt.
    Mit diesem Hörgerät (Wird von der Kasse bezahlt) kann auch an Lärmarbeitsplätzen gearbeitet werden.
    Eine BG-Zulassung ist vorhanden.
    Das Thema liegt mir aus eigener Erfahrung sehr am Herzen.
    Die Idee dass der Hörgeschädigte einfach ihr Hörgerät ausmachen könnte ist eine .... na, sagen wir mal nicht so gute.

    Wegen Bedenken wollte ich nun keinen Firmennamen nennen. Die Otoplastk heißt ICP-Kommunikationseinheit
    Es ist aber eine Weltneuheit und es gibt nur einen Hersteller. Der sitzt in Deutschland.

    Grüße
    Flügelschraube

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