Bundesrat-Vorschläge: EU-Recht im Arbeitsschutz verschlanken

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    • Offizieller Beitrag

    Umfassende Ausarbeitung zur Deregulierung online



    Im Bundesrat wurden im Juli 2005 "Vorschläge des Bundesrates zur Deregulierung des EU-Rechts" verabschiedet. Die 248-Seiten umfassenden Vorschläge stehen als [URL=http://www.bundesrat.de/coremedia/gene…ty=Dokument.pdf]PDF-Datei (526 KB)[/URL] im Internet zur Verfügung.

    Die Punkte 16 bis 22 und 124 sowie in Teil B (noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben) die Punkte 151 und 165 (Umweltpolitik - REACH) befassen sich mit Deregulierungsvorschlägen zum Arbeitsschutz und Umweltschutz.

    Unter anderem schlägt der Bundesrat in diesen Bereichen vor:
    Die Baustellensicherheitsrichtlinie soll deutlich vereinfacht werden, insbesondere in Artikel 3 (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzplan).
    Die Bildschirmrichtlinie soll vereinfacht werden.
    Die Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz - insbesondere für reine Verwaltungsbetriebe mit geringem Gefährdungspotenzial - sind schlanker zu gestalten.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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