Gehören Langeunterhosen , Unterhemden und dicke Socken zur Winterdienstkleidung ?

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  • Hallo,

    bei mir ist eine Diskussion entbrannt ob diese Kleidungsstücke zur Winterdienstkleidung gehören.

    Wir haben einen hauseigenen Winterdienst , der nachts Bereitschaftsdienst macht und das Gelände bei Bedarf räumt. Es wurde neue Schutz/Warnkleidung bestellt und ein Mitarbeiter frage im Vorfeld ob er auch lange Unterhosen und Socken mitbestellen könnte. Meine Meinung dazu , ganz klar ja, da es sich hier um Kleidung handelt um die Gesundheit zu schützen. Von der Wirtschaftsabteilung wurde diese Bestellung nicht weitergeleitet, mit der Begründung, dann kommt jeder.

    Hat jemand eine eine Idee, welche BG Vorschrift , oder Empfehlung ich erranziehen könnte um die Geschäftsführung zu überzeugen ?

    Gruß Bongi

    PS. Ich finde es unverschämt, wenn ein Mensch aus dem Büro, eine solche Entscheidung trifft. Er sollte sich selbst mal die ganze Nacht auf so einen kleinen Räumtraktor setzen und sich bei dem größten Sauwetter nasse Klamotten holen! X(

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  • Hallo Bongi

    In der BGV A1 steht ja auch unter §2 und §3 einiges was dir helfen könnte.
    Nämlich die Grundpflichten des Unternehmers und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Hallo Bongi,
    das Thema hatten wir bei uns auch schon mal!
    Es wird unterschieden zwischen Winterkleidung und Wetterschutzkleidung zudem muß wenn im Straßenbereich gearbeitet wird Warnkleidung getragen werden.
    Schau darunter mal nach! DIN EN 471 und DIN EN 342
    Gruß Jörg

    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.