Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?

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  • Hi,


    ich eröffne hier mal ein Brainstorming, um Vorschriften und Regelungen zusammen zu tragen, die eine Brandschutzordnung fordern:


    Versammlungsstättenverordnung

    1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;

    2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;

    3. Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen.


    Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

    5.3.2 Für Gebäude, die nicht ausschließlich Wohnungen enthalten, ist eine Brandschutzordnung (s. die Norm DIN 14 096) aufzustellen.


    Beherbergungsstättenverordnung

    (3) Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle eine Brandschutzordnung zu erstellen


    Verkaufsstättenverordnung

    Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben.


    Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau

    5.12.4 Der Betreiber eines Industriebaus hat im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung des Betriebes, stets jedoch bei Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 2 000 m², eine Brandschutzordnung aufzustellen.


    Einzelfallentscheidungen die nicht von bestehenden Regelungen abgedeckt werden können mit §10 Arbeitsschutzgesetz, §4 Arbeitsstättenverordnung sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Fluchtwege und Notausgänge,
    Flucht- und Rettungsplan" begründet werden.


    Welche Verordnungen und Regelungen fallen euch noch ein, in denen eine Brandschutzordnung gefordert wird?


    schöne Grüße,

    Markus

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    ich finde die idee gut, man könnte dann auch alle informationen im sifawiki pflegen :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)