Meldung von sicherheitsrelevanten Mängel an SiGeKo?

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  • Hallo zusammen,

    ich bin SiGeko für eine Sanierungsmaßnahme und wurde heute von der bauleitenden Architektin angeblödelt, dass ich einen Mängel nicht erkannt hätte.

    So jetzt hab ich mir sämtliche Bilder von den Begehungen angeschaut und es ist genauso, wie ich es ihr schon gesagt habe. Dieser Mangel (fehlender Seitenschutz am Gerüst) war bei meiner Begehung nicht vorhanden. Hab ihr gesagt, dass ich nicht jeden Tag auf der Baustelle bin und was zwischen den Begehungen passiert, weiß man ja nicht.

    Jetzt ist meiner Frage an Euch, hätte mir die Architektin diesen Mängel anzeigen müssen?


    Dann zweites Thema, Sauberkeit auf der Baustelle... diese Baustelle liegt in einem bewohnten Gebiet und in dem Bereich, wo das Material gelagert wird, befindet sich ein Sandkasten für die Kinder. Es schaut echt übel dort aus, überall liegt Folie, Bretter, Styropor und sonstiges Zeug. Bereits in den letzten drei Protokollen habe ich dies beanstandet. Jetzt kommt mir heut morgen die o.g. Arch. wieder daher und mäkelt rum, dass es sich ja schließlich um eine Baustelle handelt. Seh ich ja ein, aber Sauberkeit auf der Baustelle gehört halt einfach mit dazu und gerade in einem bewohnten Gebiet (ohne Absperrungen).

    Wie ist Eure Meinung dazu? Sollte man das nicht so eng sehen?


    Freue mich über Eure Antworten... vielen Dank im Voraus!

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  • Hallo Cheese 1979,

    Du siehst das genau richtig !

    Du hast bereits auf die Probleme aufmerksam gemacht,es verändert sich aber nichts .

    Ich würde weitere Maßnahmen einleiten, z.B. ein aufklärendes Gespräch mit den Hauptverantwortlichen (GF) führen .

    Gruß ASM10.

  • Hallo

    Aufgabe des SiGeKo ist es nicht unbedingt, alles zu kontrollieren und Sicherheitsmängel aufzuzeigen, sonder vor allem, alles zu organisieren und zu koordinieren ;)
    Die Architektin ist, sofern Oberbauleiterin, nach wie vor verantwortlich für das, was auf der Baustelle passiert. Dir zu sagen, dass das Gerüst nicht intakt ist und selbst nichts diesbezüglich zu unternehmen, ist ein grobes Missverständnis der Funktion der Sicherheitskoordination.

    Das heißt im Falle des fehlenden Seitenschutzes: es muss geregelt sein, dass die ausführenden Firmen das Gerüst nicht verändern dürfen. Sprich: Baustellenordung, Unterweisung der Gewerke, …
    Ferner sollte geregelt sein, dass jedes Gewerk vor Nutzung des Gerüstes den augenscheinlich korrekten Zustand des Gerüstes prüft, Mängel anzeigt und mangelhafte Gerüste nicht nutzt.

    Beim zweiten Punkt hab ich geschluckt, kann aber auch ein Missverständnis sein:

    Zitat

    und in dem Bereich, wo das Material gelagert wird, befindet sich ein Sandkasten für die Kinder. Es schaut echt übel dort aus, überall liegt Folie, Bretter, Styropor und sonstiges Zeug. Bereits in den letzten drei Protokollen habe ich dies beanstandet.


    DAS ist ein Punkt, der zu den ureigensten Aufgaben des SiGeKo gehört: Trennung von öffentlicher und Baustellen-Nutzung.
    Ich stell mir gerade einen Sandkasten vor, in dem spielende Kinder sitzen, während die Bauarbeiter einen Meter neben dem Sandkasten Fassadenelemente lagern, die mal eben umfallen können und die Kinder erschlagen. Oder Kids, die ihre Sandburgen mit Zement aufpeppen; sich in Dämmaterial wälzen; den Betonmischer oder die Kreissäge testen…..
    Baustellen sind zu umzäunen, in einer verbindlichen Baustellenordnung ist festzulegen, wo Material zu lagern ist, etc. Und wenn der öffentliche Raum aussieht wie Hund – dann ist (wie ASM 10 schon erwähnte), der Verantwortliche (Bauherr) zu informieren, wenn die Bauleitung sich nicht darum schert.

    Nochmal: Aufgabe des SiGeKo ist es nicht, ständig über die Baustelle zu düsen und Mängel aufzuzeigen. Aufgabe ist es, zu koordinieren. Der SiGeKo ist nicht für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle zuständig – sondern für die Verhinderung von Gefahren, die sich aus der Aktivität verschiedener Gewerke auf einer Baustelle für die Bauarbeiter, ggf. Nutzer und die Öffentlichkeit ergeben können.
    So kann es dem SiGeKo eigentlich egal sein, ob Bauarbeiter einen Helm aufhaben oder defekte Leitern nutzen.Jedenfalls sofern diese defekte Leitern nicht so genutzt werden, dass sie eine Gefahr für andere Menschen darstellen :511:

    Gruß A

  • Hallo, aus meiner Sicht geht gemäß RAB30 (guck mal 3.2) die Aufgabe der SiGeKo über das reine koordinieren hinaus. Insofern halte ich es für notwendig die GL (Bauherr) für die die SiGeKo ja tätig wird nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass Mängel vorliegen. Hier insbesondere zu Deinem Thema "Sauberkeit der Baustelle" und der Abgrenzung der Baustelle zur Nichtbaustelle. Die Mängel in das Protokoll zu schreiben (3x) halte ich für nicht ausreichend nachhaltig. Insbesondere da der SiGeKo eine Hinwirkungspflicht hat. Ich würde deshalb das Gespräch mit dem Auftraggeber (Bauherrn) suchen und dies nochmals extra protokollieren. Was den Mangel am Gerüst angeht (und gerade an Gerüsten) kann man jedem SiGeKo nur empfehlen regelmässig zu gucken - Du hast ja auch 3 x den Mangel der Baustellenordnung protokolliert. Es wird niemand verlangen, dass Du jeden Minute auf der Baustelle bist, aber bei jeder Begehung sind aus meiner Sicht Gefährdungsschwerpunkte besonders zu betrachten, selbst dann wenn man diese bereits "abgearbeitet" hat. Lass Dich nicht durch die Architektin ärgern, selbst wenn sie nicht zum Thema Arbeitssicherheit beauftragt ist, so sollte sie offensichtliche Mängel sehen und alleine schon aus Kollegialität Dir mitteilen! Ein offenes Gespräch wirkt da oft Wunder! Wäre übrigens schön, wenn jemand in diesem Forum mehr zum Thema Pflichten des Architekten bzw. der Bauleitung in Verbindung mit der Arbeitssicherheit sagen könnte. LuckyKvD Solange ich lebe, hoffe ich! Solange ich hoffe, liebe ich! Solange ich liebe, lebe ich!

  • Hallo Lucky

    aus meiner Sicht geht gemäß RAB30 (guck mal 3.2) die Aufgabe der SiGeKo über das reine koordinieren hinaus.

    Ich glaube, da haben wir uns missverständen. Natürluch geht die Aufgabe des SiGeKo über die reine Koordination (vom grünen Tisch aus) hinaus. Bei besonders gefährlichen Arbeiten ist es auch anzuraten, vor Ort zu sein. Und der SiGeKo sollte sich auch vor Ort von der Umsetzung seiner Koordination überzeugen.
    Aber der SiGeKo ist nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf der Baustelle, wie viele das meinen.

    Insofern halte ich es für notwendig die GL (Bauherr) für die die SiGeKo ja tätig wird nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass Mängel vorliegen. Hier insbesondere zu Deinem Thema "Sauberkeit der Baustelle" und der Abgrenzung der Baustelle zur Nichtbaustelle. Die Mängel in das Protokoll zu schreiben (3x) halte ich für nicht ausreichend nachhaltig.

    Da stimme ich dir zu - hatte ich ja ebenfalls geschrieben.

    Lass Dich nicht durch die Architektin ärgern, selbst wenn sie nicht zum Thema Arbeitssicherheit beauftragt ist, so sollte sie offensichtliche Mängel sehen und alleine schon aus Kollegialität Dir mitteilen!

    Auch da stimme ich dir zu. Die Architektin verhält sich unkollegial. Und - da sie vermutlich die Bauleitung inne hat - vernachlässigt sie ihre Aufgaben bzw. schiebt diese auf andere.

    Wäre übrigens schön, wenn jemand in diesem Forum mehr zum Thema Pflichten des Architekten bzw. der Bauleitung in Verbindung mit der Arbeitssicherheit sagen könnte.


    Aufgaben der Bauleitung gemäß MBO - § 57 Bauleiter:
    "(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, daß die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den genehmigten Bauvorlagen entsprechend durchgeführt wird und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. Die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt.
    (2) Der Bauleiter muß über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Verfügt er auf einzelnen Teilgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde, so sind geeignete Sachverständige (Fachbauleiter) heranzuziehen. Diese Treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter hat die Tätigkeit der Fachbauleiter und seine Tätigkeit aufeinander abzustimmen."

    Gruß A

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  • Hallo, entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde. Schön das wir uns einig sind! :) Und danke für den Hinweis auf die MBO. LuckyKvD Solange ich lebe, hoffe ich! Solange ich hoffe, liebe ich! Solange ich liebe, lebe ich!