Palette, Anbaugerät oder Hilfsmittel

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  • Hallo zusammen,

    ich hab da mal eine Frage: und zwar habe ich im Rahmen einer Begehung folgendes "Teil" gefunden:

    Siehe Bild im Anhang

    Ich bin mir mit diesem Teil nicht ganz sicher was das ist. Hintergrund meiner Frage ist eine eventuelle Prüfvorschrift.

    Ist das Teil eine Palette? Wenn ja gibt es hierzu konkrete Prüfvorschriften/Prüffristen? Wenn ja wo ist das geregelt? Ich kenne nur zum beispiel die RegalDIN wo die Ablegereife von Europaletten beschrieben ist.

    Ist das Teil ein Anbaugerät im Sinne der BGV D27 und somit jährlich zu prüfen?

    Ist das Teil ein Hilfsmittel im Sinne der BetrSichV und ich muss mir selbst überlegen im Rahmen der Gefbeurt ob ich das Teil pürfen muss in welchen Abständen und welcher Umfang die prüfung haben muss?

    So bin auf eure Meinungen gespannt.

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  • Hallo,

    an Anbaugerät würde ich das Teil eigentlich nicht sehen. Wenn überhaupt ein Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig zu prüfen. Die Prüffrist und die Qualifikation musst Du selbst festlegen. Und dann nicht die Dokumentation der Prüfung vergessen.

    Man könnte das auch pragmatisch machen, d.h.: Das Teil ist da und ich schaue bei meinen Rundgängen regelmäßig ob das Teil noch in Ordnung ist (z.B. Schweißnähte). Alles andere würde ich für überzogen halten.

    Meine Meinung.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • So sehe ich das ganze auch,

    Meiner Meinung nach ist es einfach wichtig, dass das Eigengewicht nebst Tragfähigkeit bekannt ist und nicht überschritten wird.

    Und die prüfung an sich da gehört meiner meinung nach ein auge auf die schweißnähte und auf die unterseite (Verschleiß) der "Gabelführungen"

    Bin ich ja Froh das das bis jetzt genauso gesehen wird.

    Gruß B