Ich bin in diesem Forum schon länger unterwegs; bisher allerdings nur lesend.
Jetzt hätte ich auch mal eine Frage bezüglich einem Arbeitsplatz, für den eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden soll.
Es handelt sich um eine Ständerbohrmaschine (mit nachgerüstetem Spindelschutz), die nicht zum Bohren, sondern zum Reinigen von Werkstückbohrungen (Keramik) eingesetzt wird.
Dazu werden Reinigungs- bzw. Schleifbürstchen in die Maschine eingespannt, die Keramikteile mit Wasser befeuchtet, die Bohrung mit Scheuermittel versehen und die Werkstücke von Hand von unten gegen die Bürstchen gedrückt.
Zum Schutz der Hände tragen die Arbeiter Einweghandschuhe.
Normalerweise sind an Bohrmaschinen ja keine Handschuhe erlaubt. Wie sieht das jetzt mit Einweghandschuhen aus? Meiner Meinung nach würden die wohl eher kaputtgehen, als dass die Finger gequetscht werden können.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß,
Tobias