Hygiene / Biostoffverordnung

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  • Moin zusammen,
    hätte da mal gerne kein Problem.
    Meine Auftraggeber / Kunden sind schon seit ewig dazu verdonnert eingehende und ausgehende Zahnersatzteile und Abdrücke zu desinfizieren. Das wird auch bei allen Kunden durchgeführt.
    Nun gibt es seit einiger Zeit den VAH (Verband für angewandte Hygiene) und im neuen Hygieneplan der BG wird gefordert, daß alle Desinfektionsmittel nach VAH gekennzeichnet sein müssen.
    Der VAH ist enstanden aus einem Zusammenschluß der DGHM Vereinigung und einer anderen Vereinigung.
    Nun mein Problem:
    Unsere Desinfektionsmittel sind alle DGHM getestet. Ein Auditor hat nun gefordert, daß nur noch nach VAH gekennzeichnete Mittel verwendet werden dürfen.
    Ich habe mich an die zuständige BG gewendet. Der TAB kannte sich garnicht aus und hat die sache an Abt. Arbeitsmedizin weitergeleitet. Bisher ist keinerlei Aufklärung von dieser Seite erfolgt.

    Hat einer von Euch schon Erfahrungen bzgl VAH gesammelt??
    Für Infos wäre ich sehr dankbar

    Gruß der desinfizierte Fritz ^^ :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hi Fritz,

    Die Desinfektionsmittel-Kommission, die eine Liste der anerkannten Desinfektionsmittel und Verfahren herausgibt, ist beim Verbund für angewandte Hygiene angesiedelt, bei dem die DGHM aber ebenfalls Mitglied ist. Die Desinektionsmittelliste wird doch schon seit 2003 oder 2004 vom VAH und nicht mehr von der DGHM herausgegeben. Wenn der Auditor sagt "nach VAH" möchte er nur das die Betriebe Desinfektionsmittel benutzen die dem neuesten Stand entsprechen.

    Die Desinfektionsmittel-Liste des VAH tritt an die Stelle der früheren Desinfektionsmittel-Liste der DGHM. Die Zertifizierung von Desinfektionsmitteln für die prophylaktische Anwendung erfolgt seit 1.7.2004 über die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Die von der DGHM-Kommission ausgestellten Zertifikate sind bis zum Ende ihrer regulären Gültigkeitsdauer von drei Jahren nach Ausstellungsdatum weiterhin gültig und gleichwertig.

    Den Zusammenhang (heute Liste VAH, früher Liste DGHM) erklärt dieser Artikel http://www.ecomed-medizin.de/sj/ufp/Pdf/aId/6982

    Das aber die BG im Hygieneplan etwas fordert und der TAB nicht weiß wovon die Rede ist, ist schon seltsam.

    grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen,
    ich danke dir erstmal für deine Info. Ich bin soeben wieder im Büro eingeflogen und hatte sofort einen Doc der Abt. Arbeitsmedizin am Ohr.
    Er hat mir bestätigt, daß die DGHM zugelassenen Mittel ohne Bedenken weiter verwendet werden können. :thumbup:
    Bin da wohl an einen der nach Fusion neu hinzugekommenen TAB geraten.
    Nun noch ein bissel Schreibkram erledigen muss, im Anschluß mit meiner besseren Hälfte zur Feier eines Neukunden lecker :309: gehe.

    LG Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • oh shit,
    es existieren für den Bereich wohl zwei verschiedene Hygienepläne der BG.

    Einmal der Wortlaut:
    Die Desinfektion ist mit geprüften, anerkannten, zumindest begrenzt viruzid wirkenden Desinfektionsmitteln durchzuführen.
    Diese Desinfektionsmittel sind z. B. gelistet beim VAH (Verbund für angewandte Hygiene) für routinemäßige Desinfektion.

    und zum zweiten:
    Desinfektionsmittel müssen VAH-zertifiziert und zumindest begrenzt viruzid sein; auch längere, vom Hersteller empfohlene

    Einwirkzeiten müssen eingehalten werden.

    nun nochmal Rücksprache nehmen ;(

    LG Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.