Moin zusammen,
hätte da mal gerne kein Problem.
Meine Auftraggeber / Kunden sind schon seit ewig dazu verdonnert eingehende und ausgehende Zahnersatzteile und Abdrücke zu desinfizieren. Das wird auch bei allen Kunden durchgeführt.
Nun gibt es seit einiger Zeit den VAH (Verband für angewandte Hygiene) und im neuen Hygieneplan der BG wird gefordert, daß alle Desinfektionsmittel nach VAH gekennzeichnet sein müssen.
Der VAH ist enstanden aus einem Zusammenschluß der DGHM Vereinigung und einer anderen Vereinigung.
Nun mein Problem:
Unsere Desinfektionsmittel sind alle DGHM getestet. Ein Auditor hat nun gefordert, daß nur noch nach VAH gekennzeichnete Mittel verwendet werden dürfen.
Ich habe mich an die zuständige BG gewendet. Der TAB kannte sich garnicht aus und hat die sache an Abt. Arbeitsmedizin weitergeleitet. Bisher ist keinerlei Aufklärung von dieser Seite erfolgt.
Hat einer von Euch schon Erfahrungen bzgl VAH gesammelt??
Für Infos wäre ich sehr dankbar
Gruß der desinfizierte Fritz