- Offizieller Beitrag
Förderschwerpunkt 2005 im Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
Mit dem neuen Förderschwerpunkt "Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen - Wege in die Zukunft" bezieht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) auf die Reform der das Arbeitssicherheitsgesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2). Die BGV A2 enthält neben dem so genannten Unternehmermodell ein neues Konzept für die Regelbetreuung, in dem erstmals auf die Vorgabe fester Mindesteinsatzzeiten verzichtet wird.
Im Mittelpunkt des neuen Förderschwerpunktes stehen Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten. Beispielhaft sollen praktikable Wege zur optimalen Inanspruchnahme der neuen Regelbetreuungskonzepte, unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten des Zusammenschlusses der Unternehmen ("Pooling"), aufgezeigt und in der Praxis erprobt werden.
Die Ausschreibung und Unterlagen für die Antragsstellung die befinden sich unter der Adresse http://www.baua.de/baua/modellprogramm/ausschreibungen.htm auf der Homepage der BAuA. Weitere Informationen zum Modellprogramm sind unter http://www.baua.de/baua/modellprogramm/ auf der BAuA-Homepage eingestellt und in einer Pressemeldung verfügbar.
Anträge können bis zum 8. August 2005 bei der BAuA eingereicht werden.
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Quelle/Urheber: BAuA/PolRed